Der aktuelle Vorstand des Sportvereins Oberndorf. Foto: Wagner

Außerordentliche Versammlung beim SV Oberndorf. Formfehler bei der Satzungsänderung aus Unwissenheit geschehen.

Oberndorf - Der Vorsitzende für den Spielbetrieb der Spielvereinigung Oberndorf, Walter Melzer, hatte am Freitagabend die Aufgabe übernommen, die außerordentliche Hauptversammlung zu leiten.

Diese war erforderlich geworden, weil sich bei der Versammlung 2012 ein Formfehler eingeschlichen hatte. Nichts Gravierendes, aber ein Mitglied des Vereins hatte dies gerügt und an das Amtsgericht Oberndorf weitergeleitet. Das Vereinsrecht ist das Rechtsgebiet, das die Gründung und Organisation von Vereinen regelt. Dieses ist ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingebunden, und die Vereine haben sich danach zu richten.

Bei der damaligen Versammlung wollte man die Satzung insoweit ändern, dass die Arbeitslast nicht mehr an einem Vorsitzenden hing, sondern auf mehrere Schultern verteilt wurde. Dazu wäre es erforderlich gewesen, die neue Satzung vor der Versammlung den Mitgliedern vorzulegen.

Dies geschah allerdings nicht. Die Satzung sei erst bei der Hauptversammlung zur Einsicht vorgelegt worden, bestätigte Walter Melzer den sehr zahlreich erschienenen Mitgliedern.

Allerdings sei dies nicht aus Schlamperei geschehen, sondern ganz einfach aus Unwissenheit. Er habe zwischenzeitlich sehr viel Kontakt zu anderen Vereinen gehabt und alle hätten genau so gehandelt, sagte Melzer.

Bei dieser Versammlung hatte alles seine Richtigkeit. Die Mitglieder hatten im Vorfeld eine Kopie der neuen Satzung übersandt bekommen, und so war es nur eine Formsache, dass beim Oberndorfer Traditionsverein wieder alles im grünen Bereich ist. Die Versammlung stimmte der Satzungsänderung einstimmig zu und bestätigte auch die 2012 getätigten Wahlen.

Über den Antrag der Jugendtrainer des Vereins, das Mitglied, das den Formfehler an das Amtsgericht gemeldet hatte, wegen vereinsschädigenden Verhaltens aus dem Verein auszuschließen, diskutierte Melzer nicht.

Das sei allein Sache des Vorstands, und man werde dort darüber beraten, erklärte er der Versammlung. Über das Verhalten des Mitglieds könne man zwar geteilter Meinung sein, aber rein formell könne man ihm wohl nichts vorwerfen.