Kommunales: Für 2017 Zuführungsrate von 10,1 Millionen Euro an Vermögenshaushalt

Mit einem dicken Plus in der Kasse für 2017 konnte der Erste Beigeordnete der Stadt Oberndorf Lothar Kopf in der Sitzung des Verwaltungsausschusses aufwarten. Und auch im laufenden Haushaltsjahr sieht es gut aus.

Oberndorf. Die Jahresrechnung für 2017 wurde letztmals kameral abgeschlossen. Seit diesem Jahr wird der städtische Haushalt bekanntlich doppisch geführt. Auf der Einnahmenseite können im Verwaltungshaushalt voraussichtlich Verbesserungen in Höhe von 6,7 Millionen Euro ausgewiesen werden, so Kopf. Sehr gute Einnahmen aus der Gewerbesteuer (rund 3,8 Millionen Euro mehr als im Plan) und im Finanzausgleich (ein Plus in Höhe von knapp 950 000 Euro) führten unter anderem zu diesem guten Ergebnis. Zudem entfällt künftig die Bildung von Haushaltsresten. Was nicht investiert wurde, muss aufgelöst und im kommenden Haushalt neu eingeplant werden.

Bei den Gebühren wurden 1,1 Millionen Euro mehr eingenommen als geplant. Die größten Abweichungen habe es bei der Anlieferung von Stuttgart 21-Material auf der Rekultivierungsfläche Bochingen mit 770 000 Euro mehr sowie bei den Volkshochschulgebühren mit einem Plus von Höhe von 240 000 Euro gegeben. Letztere seien vor allem auf die Integrationskurse zurückzuführen, erklärte Lothar Kopf den Stadträten.

Auch auf der Ausgabenseite konnte er Verbesserungen verkünden. Neben geringeren Personalaufwendungen wirke sich hierbei die Auflösung von Haushaltsresten auf 2016 mit 530 000 Euro positiv aus. Insgesamt steht die Ausgabenseite mit 1,6 Millionen Euro besser da als erwartet. Zusammen mit den höheren Einnahmen steige somit die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt auf 10,1 Millionen Euro. Auf eine Rücklagenentnahme und eine Kreditaufnahme habe man daher verzichten können. Der Schuldenstand der Stadt Oberndorf geht zum 31. Dezember 2017 damit voraussichtlich auf 722 000 Euro zurück.

Das Gremium folgte deshalb dem Beschlussvorschlag, die Gunst der Stunde zu nutzen und rund 1,6 Millionen Euro überplanmäßig der ZVK-Rücklage zuzuführen. Sie wird vom Landkreis gefordert, um eventuelle Pensionsansprüche durch die Privatisierung des Krankenhauses auffangen zu können.