85-Jährige wendet sich in ihrer Not schließlich an die Polizei. Statt des Geldes gibt es jetzt eine Anzeige.

Oberndorf - Bereits 2010 hat eine 85-jährige Rentnerin ihre Teilnahme an einem Gewinnspiel gekündigt, aber noch heute versuchen Unbekannte, die Frau unter Druck zu setzen, um weiter an ihr Geld zu kommen. Sie hat sich jetzt an die Oberndorfer Polizei gewandt und Anzeige erstattet.

Nach den bisherigen Ermittlungen der Polizei erscheint bereits das Zustandekommen der Teilnahme an dem Gewinnspiel nicht in Ordnung gewesen zu sein. Offenbar war die Frau vor einigen Jahren am Telefon zur Teilnahme überredet worden, hatte aber bezüglich des Vertrags nichts Schriftliches in der Hand. Nachdem sie die Beitragszahlungen 2010 gekündigt hatte, meldete sich vor einem Jahr erstmals eine angebliche Anwältin eines Inkassounternehmen bei der Frau und wollte 9 000 Euro eintreiben – bei einer außergerichtlichen Einigung sollte der Betrag auf 7000 Euro gesenkt werden.

Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, wurde der Rentnerin mit Gericht und Gerichtsvollzieher gedroht. Als sich die Rentnerin darauf nicht einließ, wurde sie auf der Gefühlsschiene durch die Aussage unter Druck gesetzt: Die Anruferin würde ihren Job verlieren, wenn sie es nicht schaffe, dass das Geld bezahlt wird. Tatsächlich meldete sich einige Tage später eine andere Anruferin, die behauptete, ihre Kollegin sei entlassen worden. So unter Druck gesetzt begab sich die Frau schließlich doch zur Bank und wollte 7 000 Euro abheben.

Glücklicherweise war die Bankangestellte misstrauisch und lehnte die Auszahlung des hohen Geldbetrags erst einmal ab, so dass die Frau das erste Mal auch Kontakt mit der Polizei aufnahm.

So floss schließlich kein Geld und die Sache geriet in Vergessenheit, bis sich jetzt wieder das Inkassounternehmen meldete und einen erneuten Versuch startete. Dieses Mal wollte man von der Frau rund 1 000 Euro bei einer außergerichtlichen Einigung, andernfalls drohte man, 12 000 Euro gerichtlich eintreiben zu lassen. Ganz dubios wurde es dann bei den Zahlungsmodalitäten. Die Frau sollte die 1 000 Euro in bar nach Villingen-Schwenningen zu einem Kontaktmann bringen, der es einzahlen sollte.

Letztlich meldete sich die Frau nach Rücksprache mit ihrem Sohn bei der Polizei und zeigte den gesamten Sachverhalt an. Die Polizei geht davon aus, dass bereits bei der Teilnahme am Gewinnspiel kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen war und Unbekannte nun ungerechtfertigt Geld eintreiben wollen. Die Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts des Betrugs und wegen Nötigung.