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Kollision nach Überholvorgang. Führerschein für sieben Monate weg.

Oberndorf - "Ich habe mich provozieren lassen" - wegen eines rücksichtslosen Überholmanövers auf der A 81 mit Unfallfolge musste sich nun ein 47-Jähriger aus Sachsen vor dem Oberndorfer Amtsgericht verantworten.

In seinem Beruf lasse er sich nie aus der Ruhe bringen, auf der Straße schon. "Ich habe mir Gedanken gemacht, wie ich künftig mit solchen Situationen umgehen werde", meinte der Angeklagte vor Gericht.

Ihm wurde vorgeworfen, am 1. April gegen Mittag auf der A 81 zwischen Oberndorf und Sulz einem Wagen zunächst dicht aufgefahren zu sein. Als dieser weiter auf der linken Spur blieb, überholte der 47-Jährige laut Anklage das Auto rechts und scherte zwischen diesem und dem Auto davor ein. Dabei kollidierte er mit dem Überholten und verursachte so einen Sachschaden von 1600 Euro bei diesem.

Es sei dem Angeklagten offenbar darum gegangen, schneller voranzukommen, so die Staatsanwaltschaft. Dafür habe er auch eine gefährliche Situation in Kauf genommen. Die Anklage lautete vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs. Den Führerschein hatte der 47-Jährige bereits am Unfalltag abgeben müssen.

"Der Autofahrer vor mir hat mich bewusst ausgebremst, und ich habe mich provozieren lassen und diesen dummen Überholversuch gestartet, anstatt rechts ranzufahren und tief Luft zu holen", gab der Angeklagte zu. In seinem Job als Baggerfahrer verlasse man sich darauf, dass er die Ruhe bewahre. 2500 Euro verdiene er dort netto.

Anreise mit Öffentlichen Verkehrsmitteln sorgt für Mehrkosten

Weil er ständig auf Montage sei, brauche er den Führerschein dringend, so der 47-Jährige. Oftmals müsse er nachts und am Wochenende zu den Baustellen anreisen. Dadurch, dass er nun auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sei, entstünden bei ihm monatlich Mehrkosten in Höhe von 100 bis 400 Euro, je nach Auftrag, Einsatzort und Zeit. Mit rund 140.000 Euro Schulden sei seine finanzielle Situation insgesamt nicht besonders rosig.

Strafrechtlich war der Angeklagte bislang noch nie in Erscheinung getreten. Er hatte sich lediglich einmal eine Geschwindigkeitsübertretung von 24 Stundenkilometern zu Schulden kommen lassen. So eine winzige Ordnungswidrigkeit hätte jedem passieren können, meinte Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer, dass so etwas nicht ins Gewicht falle.

Beweisaufnahme schwer

Er wisse das Geständnis des 47-Jährigen zu schätzen. "Eine Beweisaufnahme wäre nicht einfach geworden", so Heuer. Bei einer solchen müsse man genau ergründen, welcher Verkehrsteilnehmer an welcher Stelle wieviel Stundenkilometer gefahren sei.

Der Angeklagte wirke zudem reflektiert und sei durch den Entzug der Fahrerlaubnis beruflich deutlich eingeschränkt und daher stark belastet, stellte die Staatsanwältin fest. Dennoch habe er nicht nur sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sondern mit seinem Manöver auch noch Schaden verursacht. Sie schlug eine Geldstrafe von insgesamt 3200 Euro sowie einen Entzug des Führerscheins für weitere fünf Monate vor. Vier habe er ja bereits hinter sich.

Die Höhe einer Geldstrafe stelle er ins Ermessen des Gerichts, so der Verteidiger des 47-Jährigen. Das einzige Problem sei die Sperrfrist beim Führerschein. Das Gericht müsse da eine Prognoseentscheidung treffen. Der Arbeitsplatz seines Mandanten sei bislang noch nicht akut gefährdet, das könne aber noch kommen. "Er hat aus der Tat gelernt und ernsthaftes Bedauern geäußert", so der Verteidiger. Maßnahmen zur Sicherheit der Allgemeinheit seien schon erfolgt. Der Verteidiger beantragte, die Sperrfrist auf vier Monate festzusetzen, so dass die Strafe bereits verbüßt sei. "Diese Sache geht mir immer noch durch den Kopf. Ich werde das Urteil akzeptieren", so das letzte Wort des Angeklagten.

Verhalten wie dieses ereignet sich täglich auf der Autobahn

Richter Heuer verurteilte den 47-Jährigen zu 3200 Euro Geldstrafe und einer Sperrfrist von insgesamt sieben Monaten. Ein Verhalten wie dieses ereigne sich täglich auf der Autobahn. "Sie hatten das Pech, dass es zum Unfall geführt hat. Wenn es nun Verletzte gegeben hätte, wäre diese Sache ganz anders ausgegangen", machte Heuer dem Sachsen klar.

Bei einer solchen Tat dürfe die Sperrfrist für den Führerschein im Sinne der Gleichbehandlung bei ähnlichen Taten eine Dauer von sechs Monaten nicht unterschreiten. "Ich bin mir sicher, dass die Tat bei Ihnen einmalig war. Von einem Tag auf den anderen keinen Führerschein mehr zu haben, ist ein harter Einschnitt", so Heuer. Im November könne der Angeklagte den Führerschein wieder beantragen.