Diskussionen um den Ausbau des Vogelloch Gewerbegebietes in Oberndorf. Foto: Holzer-Rohrer

Nur keine Übernachtungen. Angst vor Müll und Schmutz auf Feldern.

Oberndorf-Bochingen - Das Thema "Vogelloch Erweiterung" barg in der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrats viel Diskussionsstoff, denn der erste Lageplanvorentwurf aus dem Jahr 2012 wurde umfassend überarbeitet.

Die nun vorliegende Fassung, die zur Entwurfsfeststellung anstand, sieht vor, dass die Abwicklung der Erweiterung des Gewerbegebiets Vogelloch sich nicht nur auf der rechten Seite der K 5502 abspielt, sondern auch ein Areal auf der gegenüberliegenden Straßenseite tangiert wird. Direkt an der Peripherie des angrenzenden Wohngebiets weist der aktuelle Bebauungsplan nun eine Retentionsfläche mit Becken für die Ableitung des Oberflächenwassers aus dem künftigen Gewerbegebiet aus. Ursprünglich war die Entwässerung im südöstlichen Bereich des erweiterten Gewerbegebiets vorgesehen, doch Bedenken wegen der Deponie haben nun zu dieser Variante geführt.

Die Voraussetzung zur Überleitung des Wassers – die unter der K5502 hindurch auf die westliche Seite erfolgen soll – setzt eine Auffüllung des südlichen Bereichs des Erweiterungsareals voraus. Mit dem prognostizierten Volumen von 45000 Kubikmetern wird das Niveau zwischen einem und knapp sieben Metern angehoben.

Im Schnelldurchgang arbeiteten Stadtplaner Michael Lübke und der Chef des ausführenden Büros Gfrörer, Gebhard Gfrörer, die aus ihrer Sicht wichtigsten Stellungnahmen der TÖP (Träger öffentlicher Belange) ab und fassen Maßgebliches zusammen. So gelten die südwestlich ausgewiesenen Grundstücke als "eingeschränktes Gewerbegebiet" (Lärmemissionswerte eines Mischgebiets dürfen nicht überschritten werden), da dort das Wohngebiet angrenzt. Die Höhe der baulichen Anlagen ist im Südwesten auf 10 Meter, im Nordwesten auf 12 Meter und im Osten auf 15 Meter begrenzt. Gefordert wurde ein Löschwasserbehälter (400 Kubikmeter) innerhalb des Plangebiets und die Beseitigung des Gebüsches entlang der K 5502 im Bereich des Sichtfensters.

Im Umweltbericht weist die Bilanzierung ein Gesamtdefizit von 619701 WE (Ökopunkte) für die Schutzgüter Biotope (-242586 WE) und Boden (-377115 WE) aus, was dem Maßstab "erhebliche Beeinträchtigungen" entspricht. Laut Lübke sind diese Ökopunkte als Ausgleich für den deutlichen Eingriff noch nicht vorhanden. Die Beeinträchtigungen hinsichtlich Klima/Luft und Grundwasser werden als "wenig erheblich bis erheblich" eingestuft. Nicht zugelassen ist eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten und Tankstellen.

Heftig diskutiert wurden die in der Planung vorgesehenen Aufstellflächen für Lastwagen über 500 Meter. Geradezu als "Einladung zur Übernachtung" bezeichnete Wolfgang Merkel dieses Ansinnen. Man habe doch schon in "Rankäcker" schlechte Erfahrungen gemacht, da die Fahrer stets Müll und Schmutz auf Straßen und Feldern hinterlassen hätten.

Die Nähe zum Wohngebiet, war dann auch ausschlaggebender Faktor, für das Abstimmungsergebnis von 6:1 gegen eine Aufstellfläche für LKWs, was nun als Empfehlung an den Gemeinderat weitergegeben wird.

Strittig war auch der Punkt "Werbeflächen". Dort hätten einige Mitglieder des Ortschaftsrats eine Höhenbegrenzung festgeschrieben. Vermisst wurden auch ausgedehnte Grünflächen, und deutlich zu gering sei die Festlegung auf einen Baum pro 2000 Quadratmeter.

Die planerischen Weichen sind auch bereits gestellt, dass eine spätere Erweiterung des Gewerbegebiets in nördlicher und östlicher Richtung möglich ist. Mit einstimmiger Empfehlung geht die Planvorlage in die neue Runde – auf den Tisch des Oberndorfer Gemeinderats.