Mit dieser Machete (Klingenlänge gut 30 Zentimeter) wollte der Angeklagte einen vermeintlichen Nebenbuhler verletzen. Foto: Danner

Verfahren wegen psychischem Zustand des Tatverdächtigen ausgesetzt. Gutachten erforderlich.

Oberndorf - Mit einer Machete ist ein 42-Jähriger auf seinen vermeintlichen Nebenbuhler losgegangen. Dafür musste er sich jetzt vorm Oberndorfer Amtsgericht verantworten. Doch das Verfahren wird ausgesetzt. Der psychische Zustand des Mannes soll erst überprüft werden.

Die Verhandlung begann mit 45-minutiger Verspätung. Der Angeklagte war nicht zum Termin erschienen. Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer ließ ihn von der Polizei zu Hause abholen und ins Gericht bringen. Weil er und seine Frau sich getrennt hätten, wohne er nur noch ab zu Hause und habe die Ladung nicht gesehen, erklärte der Vorgeführte dem Richter.

Die Beziehung der Eheleute spielt eine Rolle für die dem Angeklagten zur Last gelegten Taten. Er räumte sie vor Gericht übrigens allesamt ein.

Im April vergangenen Jahres war er bei einem Arbeitskollegen vorgefahren und hatte diesen auf dessen Grundstück in der Webertalstraße mit einer Machete und einem Messer bedroht. Immer wieder habe er in Richtung des Geschädigten ausgeholt. Dabei habe er ihn auf Russisch und auf Deutsch mit den übelsten Flüchen belegt und gerufen: "Ich bringe dich um." Erwischt habe ihn der Angreifer nicht, das Opfer sei den Hieben ausgewichen. Erst als der Vater des Bedrohten dazwischen gegangen sei, habe der Angreifer von ihm abgelassen, berichtet der Mann im Zeugenstand. Der Angeklagte stieg in sein Auto und fuhr weg.

Die benachrichtigte Polizei fand den 42-Jährigen zu Hause vor – deutlich alkoholisiert, wie die Beamten vor Gericht aussagten. So kommt zur versuchten gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung auch noch der Vorwurf des Fahrens mit Alkohol – und ohne Führerschein.

Angeklagter war wie von Sinnen

Im November 2018 gab es noch einen Vorfall – diesmal auf dem Parkplatz des damaligen gemeinsamen Arbeitgebers in der Austraße. Dabei ging der Angeklagte mit einem Springmesser auf den Mann los. Der hielt seine Hände schützend vor den Oberkörper. Nur, weil er dicke Arbeitshandschuhe getragen hatte, trug er keine Verletzungen davon. Der Angeklagte nickte zu allen ihm zur Last gelegten Vorfällen. Ja, sagte er, das habe er getan. Er sei davon überzeugt gewesen, dass seine Frau "was mit dem hat".

Dies verneinte der Geschädigte vor Gericht vehement. Der Angeklagte sei bei den Taten wie von Sinnen gewesen. So habe er ihn vorher nie erlebt. Er habe gar nicht auf seine Ansprache reagiert.

Diese Aussage passte auch zu den Angaben, die eine Polizeibeamtin im Zeugenstand machte. Sie habe den 42-Jährigen im Revier dabei beobachtet, wie er mit imaginären Menschen gesprochen und dazu gestikuliert habe.

Die Tatsache, dass der Angeklagte eine Drogenvergangenheit hat und noch Subutex – ein Substitutionsmittel für Heroin – bei ihm gefunden wurde, veranlasste Richter Heuer schließlich, das Verfahren auszusetzen. Eine rechtserhebliche psychische Erkrankung, womöglich als Folge des Drogenkonsums, sei hier nicht auszuschließen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah dies genauso.

Heuer ordnete eine forensisch-psychiatrische Begutachtung an und stellt dem Angeklagten einen Pflichtverteidiger zur Seite. Jetzt wird abgeklärt, inwieweit der 42-Jährige schuldfähig ist, und ob er womöglich eine grundsätzliche Gefahr für sich und andere darstellt.