In der Neckarstraße gilt schon seit ein paar Monaten Tempo 30 - Tag und Nacht. Foto: Danner

Wegen Lärmaktionsplan wird Bochinger Ortsdurchfahrt von 22 bis 6 Uhr zur Temp-30-Zone.

Oberndorf - In Bochingen heißt es jetzt nachts: Runter vom Gas - zumindest auf der Ortsdurchfahrt.

Lärm kann krank machen. Laut dem baden-württembergischen Landesministerium für Verkehr stellt eine Lärmaktionsplanung für Städte und Gemeinden daher eine sogenannte weisungsfreie Pflichtaufgabe dar.

Landratsamt Rottweil ordnet Tempobegrenzung an

Die Stadt Oberndorf stellte ihren Lärmaktionsplan Ende vergangenen Jahres im Gemeinderat vor. Er kam zu dem Ergebnis, dass in einigen Straßen im Stadtgebiet Tempo-30-Zonen eingerichtet werden. Tempobegrenzungen kann nur der jeweilige Straßenbaulastträger anordnen. In diesem Fall kommt die verkehrsrechtliche Anordnung vom Landratsamt Rottweil - auf Basis des Lärmaktionsplans der Stadt Oberndorf: In den Ortsdurchfahrten im Zuge der L 415 in Oberndorf (Rosenfelder Straße, Hochbrücke, Talstraße, Eugen-Frueth-Straße, Wettestraße und Lindenstraße) sowie in Bochingen (Balinger Straße) wird die Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen nachts von 22 bis 6 Uhr auf 30 Stundenkilometer festgesetzt.

In Bochingen stehen die Schilder inzwischen, an den übrigen Straßen werden sie noch installiert.

In Neckarstraße gilt Tempo 30 ganztags

Diese Maßnahme war auch für die Altoberndorfer Ortsdurchfahrt gewünscht. Sie wurde jedoch nicht angeordnet.

Bei der Neckarstraße hingegen handelt es sich um eine Gemeindestraße, so dass die Kommune die Temporeduzierung selbst festlegen kann. Dort wurde bereits vor Monaten Tempo 30 eingeführt - ganztags.