Rottweils Straßenbauamtsleiter Martin Oseja. Foto: Danner

Grund muss untersucht werden. Rottweils Straßenbauamtsleiter Martin Oseja erläutert  Situation.

Oberndorf - Wie lange die Ampellösung auf der Landesstraße 415 Richtung Boll noch bestehen wird, steht in den Sternen. Der Leiter des Rottweiler Straßenbauamts Martin Osieja hat uns vor Ort die Situation erläutert.

Anfang Februar hatte sich ein gut zehn Zentimeter breiter und einen Meter tiefer Riss am talseitigen Fahrbahnrand unterhalb der "Eichendorffkurve" aufgetan. Deshalb wurde die linke Fahrbahnseite vorsorglich abgesperrt. Der Verkehr wird seither per Ampel halbseitig an der betroffenen Stelle vorbeigeleitet.

Erst mal Entwarnung

Nach einer ersten Begehung durch einen Mitarbeiter des Geologischen Landesamts konnte tags drauf für die Anwohner in der unterhalb der L 415 liegenden König-Wilhelm-Straße zunächst einmal Entwarnung gegeben werden.

Der Fachmann empfahl als Sofortmaßnahme, den Spalt zu verschließen. Dies ist geschehen. Nun, so Osieja, müssen eingehende Untersuchungen folgen. Im Bereich der Böschungsinstabilität wird der Baugrund genau unter die Lupe genommen. Damit werden Ingenieurbüros beauftragt, es sind Bohrungen nötig. Wann diese Untersuchungen gemacht werden, kann Osieja nicht sagen. Er geht aber davon aus, dass dies zeitnah geschehen wird. Zuständig ist allerdings nicht das Rottweiler Straßenbauamt, sondern das Regierungspräsidium Freiburg. Liegt dann ein Gutachten vor, wird ein Instandsetzungskonzept erstellt. Es wird also festgelegt, was zu tun ist, um ein weiteres Abrutschen des Hangs zu verhindern. Denkbar wäre etwa ein Randbalken aus Stahlbeton, der die Fahrbahn einfasst. Die ebenfalls von einem Hangrutsch betroffene Strecke zwischen Bochingen und Brittheim im Sandwald wird demnächst so saniert.

RP ist zuständig

Jetzt schon über die Kosten zu reden, hält Martin Osieja jedoch für reine Spekulation. Diese könnten zwischen mehreren 100 000 oder auch einer Millionen Euro liegen.

Die bauliche Umsetzung solcherlei Maßnahmen falle zudem nicht in den originären Aufgabenbereich des Landkreises, sondern in den des Regierungspräsidiums (RP). Denn es handelt sich bei der Strecke bekanntlich um eine Landesstraße.

Info: Zuständigkeiten

Aufgrund unserer Berichterstattung über den Hangrutsch an der L 415 wurde Mitte des Monats ein Leserbrief in unserer Zeitung veröffentlicht, in dem der Schreiber dem Rottweiler Straßenbauamt unter anderem Untätigkeit in Sachen Sanierung vorwarf. Straßenbauamtsleiter Martin Osieja weiß, dass es für die Bürger manchmal schwer sei, die Zuständigkeiten richtig zuzuordnen. Träger der Straßenbaulast für Landesstraßen sei das Land und nicht der Kreis. Zwar sei der Landkreis für die Unterhaltung – also den Winterdienst, die Pflege des Grüns am Straßenrand und kleinere Instandsetzungsarbeiten wie die Beseitigung von Schlaglöchern verantwortlich. Alle darüber hinaus gehenden Maßnahmen wie Sanierungen fallen unter den Begriff Bau und müssten vom Land geleistet werden.