Bei den Änderungen des Flächennutzungsplans gab es noch Diskussionsbedarf.Foto: © ngad – stock.adobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Flächennutzungsplan: Hochmössingen, Altoberndorf und Bochingen haben Anmerkungen zu Änderungen

Oberndorf. Klärungsbedarf mit den Ortsvorstehern von Hochmössingen, Altoberndorf und Bochingen gab es im Gemeinderat beim Thema Flächennutzungsplanänderung. Nachdem die einzelnen, für die jeweiligen Stadtteile relevanten Punkte in den Ortschaftsratssitzungen vorgestellt und diskutiert worden waren, wurden sie nun noch einmal besprochen.

Altoberndorfs Ortsvorsteher Christian Wälzlein war in der Sitzung nicht anwesend, Michael Lübke, Verwaltungsleiter Planen und Bauen, erklärte aber, dass es darum gehe, die Änderungspunkte nicht mit der Mehrfachbeauftragung zur städtebaulich-verkehrlichen Planungsstudie in Konflikt zu bringen. Das könnte etwa auf den Bereich Wüstfeld in der Verlängerung der Theodor-Quehl-Straße und das Webertal zutreffen, so die Befürchtung.

Bei Ersterem besteht die Überlegung eines "Brückenschlags", beim Webertal könnte eine Änderung der angedachten Möglichkeit eines Verbindungstunnels in die Quere kommen.

Bürgermeister Hermann Acker meinte, dass ohnehin fraglich sei, ob die Maßnahmen überhaupt realisiert werden könnten. Eine Trasse könne man zudem immer bauen, wenn die Flächen der Stadt gehörten. Lübke merkte an, dass man ja noch ganz am Anfang des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens stehe und das gegebenenfalls noch anpassen oder erneut diskutieren könne, wenn man bei der Mehrfachbeauftragung ein Stück weiter sei.

In Hochmössingen hatte der Ortschaftsrat eine redaktionelle Änderung abgelehnt. Dabei ging es um das Gebäude Schießmauerstraße 16, das 1966 durch das Landratsamt Rottweil genehmigt wurde. 2014 wurde für das Gebäude ein Antrag auf Feststellung der bauplanungsrechtlichen Zuordnung gestellt. Aufgrund der mittlerweile erfolgten Bebauung entlang der Schießmauerstraße ergebe sich eine geänderte Bewertung, so Lübke. Mit Bescheid vom Juli 2014 war bestätigt worden, dass das Grundstück als Teil des Bebauungszusammenhangs und als zugehörig zum Innenbereich eingestuft wird. Zu dem Thema habe es auch eine Petition gegeben, rief Acker in Erinnerung. Nach der Rechtslage gehöre das Gebäude aber eindeutig zum Innenbereich. Deshalb sei es nur konsequent, es im Plan auch so auszuweisen.

In Bochingen drehte sich die Diskussion darum, ob eine Gewerbeerweiterung Richtung Wittershausen nicht rechts- statt linksseitig – wie es mit der Planänderung vorgesehen ist – erfolgen könne.

Acker riet von der Zurücknahme einer Gewerbefläche aus dem Plan dringend ab. Die Anforderungen dafür, eine neue Entwicklungsfläche ausweisen zu können, seien so hoch, dass man nicht vorschnell etwas austauschen sollte. Die Nachfrage nach Gewerbeflächen nahe der Autobahn sei zudem immer besonders groß. "Wir sollten nichts ohne Not aufgeben", so Ackers Appell.

Eine Option sei höchstens, die Fläche rechtsseitig zusätzlich auszuweisen. Er verstehe die Befürchtung der Bürger, dass die Erweiterung schnell zugebaut sein könnte, aber man müsse auch nicht jeder Bewerbung nachgeben. Künftig werde man das Augenmerk vor allem darauf richten, welche Gewerbesteuer vom Bewerber zu erwarten ist. "Wir müssen das gesamtstädtische Interesse im Auge behalten", so Acker.

Ruth Hunds (SPD) meldete sich bezüglich der geplanten Ansiedlung eines Schuppengebiets nahe der Erddeponie auf dem Lindenhof mit dem Wunsch, das Thema möge noch einmal diskutiert werden. Das sei spätestens mit dem Bebauungsplanverfahren dann der Fall, meinte Acker. Die Fläche werde nur vorab ausgewiesen, um eine Möglichkeit zu schaffen.

Die Änderungspunkte wurden alle einstimmig vom Gemeinderat abgesegnet.