Unregelmäßigkeiten bei Heizöl-Verbrauch in Mehrfamilienhaus. Zoll untersucht Tank. Geldstrafe und Nachzahlung der Steuer.
Oberndorf - Die Polizei berichtet in ihren Presseberichten regelmäßig von aktuellen Fällen, die dann nach Abschluss der Ermittlungen zur weiteren Beurteilung an die Staatsanwaltschaften beziehungsweise ans Gerichte weitergegeben werden. Ob der Tatverdächtige verurteilt wird oder nicht, erfährt man in diesen Berichten selten.
Hier ein Bericht von Beginn der Ermittlungen bis zur Entscheidung: Vor einigen Monaten war die Polizei im Raum Oberndorf zu Hilfe gerufen worden, weil es in einem Mehrfamilienhaus offenbar zu Unregelmäßigkeiten beim Heizölverbrauch gekommen war. Hatte die Hauseigentümerin in der Vergangenheit nur einmal pro Jahr eine bestimmte Menge an Heizöl einfüllen lassen müssen, war im Vergleichszeitraum von nur neun Monaten plötzlich ein Mehrverbrauch von rund 3500 Litern aufgefallen.
Es gaben sich verschiedene Hinweise darauf, dass ein zunächst noch unbekannter Verdächtiger sich offenbar an den Heizöltanks unrechtmäßig bedient hatte, teilt die Polizei nun mit.
In den Fokus der Ermittlungen geriet relativ bald ein neuer Mieter, dessen Anwesenheitsdauer auffällig mit der Tatzeit übereinstimmte. Auf den Verdacht hin angesprochen, versuchte er zunächst mit Ausflüchten, den Verdacht von sich abzuwenden. Die intensiven polizeilichen Ermittlungen ergaben dann aber weitere Indizien, die den Verdacht erhärteten, so die Mitteilung der Polizei. So hatte der Mann nachweisbar mit seinem Privatauto innerhalb von drei Wochen 3000 Kilometer Fahrtstrecke hinter sich gebracht. Eine Probeentnahme des im Tank befindlichen Kraftstoffs durch den Zoll bestätigte den Verdacht, dass der Mann sein Auto mit Heizöl betrieben hatte. Im Zuge der Ermittlungen stellten die Beamten auch fest, dass er mit seinen Auto unter Verwendung falscher Kennzeichen am Straßenverkehr teilgenommen hatte. Das durch die gute Zusammenarbeit von Zoll und Polizei entstandene Ermittlungsergebnis wurde schließlich der Staatsanwaltschaft mit den Tatvorwürfen Diebstahls, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung vorgelegt. Der Mann wurde nicht nur zu einer Geldstrafe verurteilt, sondern musste auch noch die hinterzogenen Steuern nachzahlen.