Gehörlose Menschen sind von der Maskenpflicht ausgenommen und müssen keinen Mundschutz tragen. (Symbolfoto) Foto: Pixabay

Betroffene Frau wird nicht in Supermarkt gelassen. Lippenlesen vorerst nicht mehr möglich.

Oberndorf - Das Einkaufen während der Maskenpflicht ist - eigentlich - klar geregelt: Jeder muss eine Maske tragen. Es gibt aber auch einige Ausnahmen, beispielsweise gehörlose Menschen und deren Begleitpersonen. Dass es aber trotz der Regelung immer noch Unklarheiten gibt, berichtet jetzt ein Mann aus Oberndorf in unserem (SB+)Artikel.