Beim Minispielfeld komme es zu Ruhestörungen. Foto: Maaß Foto: Schwarzwälder Bote

Minispielfeld: AfD-Stadtrat moniert "Zweckentfremdung"

Oberndorf (cel). Zum Minispielfeld in der Wasserfallstraße hat uns AfD-Stadtrat Christoph Maaß eine Stellungnahme zukommen lassen. Darin moniert er eine "Zweckentfremdung" des Platzes. Immer wieder komme es zu abendlichen und nächtlichen Ruhestörungen auf und bei dem dortigen Minispielfeld. Lärmemissionen würden durch die harte Umrandung des Spielfeldes und die eingekesselte geografische Lage verstärkt.

Jugendliche und Erwachsene nutzen am späten Abend oder nachts den Platz zum "von aggressivem Ballspielbegleiteten Feiern, sehr zum Leidwesen der Anwohner".

SPD-Fraktionssprecherin Ruth Hunds habe bereits nach einer an Stadtverwaltung und Gemeinderat gerichteten Beschwerde einer Anwohnerin in einer TUA-Sitzung Problemlösungsbedarf moniert.

Maaß besuchte nach eigenen Angaben den Platz dieser Tage selbst und habe sich von der Anwohnerin näher informieren lassen. "Anwohnerfreundlicher Sportplatz für Kinder – ja, anwohnerfeindlicher Feier- und Freizeitplatz für Jugendliche und Erwachsene – nein", so lautet sein Fazit. Dies dürfe nicht "geduldet werden". Er halte daher eine technische Nachbesserung der Anlage zur Verbesserung des Lärmschutzes für angezeigt. Als Betreiber des Platzes sei die Stadtverwaltung in diesem Zusammenhang gefordert. Lärmmessungen müssten vorgenommen werden. Die Nachbesserung der harten Umrandung des Spielfeldes beispielsweise durch einen weichen Belag müsse in Erwägung gezogen werden, schreibt Maaß.

Ein zweiter Problemlösungsansatz, der mit dem ersten kombiniert werden könne, bestünde Maaß zufolge im Beschluss einer speziellen Nutzungsordnung durch den Gemeinderat, die anwohnerfreundliche Nutzungsregeln aufstelle und mit "harten Strafen bei Zuwiderhandlung aufwarte". Negative finanzielle Anreize seien das wirksamste Mittel gegen Störer. Die derzeitige städtische Benutzungsordnung für städtische Sport- und Freizeitanlagen gebe der örtlichen Polizeibehörde keinerlei Möglichkeiten, bei Ordnungswidrigkeit wie Lärmbelästigungen und Zweckentfremdungen "hart durchzugreifen". Sinnvoll seien die Verordnung einer Altersgrenze, eines angemessen eingeschränkten Berechtigtenkreises und gegebenenfalls deftiger Bußgelder.

Die Anlage solle Maaß’ Ansicht nach nur für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 16 Jahren und deren Erziehungsberechtigten – welche in Oberndorf einen Wohnsitz hätten – von Montag bis Samstag und während der Schulferien ab 10 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, maximal jedoch bis 20 Uhr zur freien Verfügung stehen. Da Maaß als fraktionsloser Stadtrat kein Antragsrecht besitze, müsse er die Initiative hierbei den anderen Fraktionen im Gemeinderat überlassen und fordere diese auch ein.

Stellungnahme angekündigt

Bürgermeister Hermann Acker erklärt auf Nachfrage des Schwarzwälder Boten, die Verwaltung werde in der kommenden Gemeinderatssitzung zu dem Thema Stellung nehmen.