Oberndorf - Pflegestärkungsgesetz II – schon der Name lässt erahnen: Dahinter verbirgt sich etwas Kompliziertes. Die Oberndorfer Sozialstation hat die Neuerungen, die zum 1. Januar 2017 in Kraft treten, deshalb nun eigens in einer Broschüre so erklärt, dass sie auch Otto Normalverbraucher verstehen kann.

"Der Gesetzgeber hat in diesem Jahr das zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften – kurz Pflegestärkungsgesetz II – verabschiedet", sagt Sozialstations-Geschäftsführer Andreas Bronner im Gespräch in unserer Zeitung. Und dabei ist ihm sehr wohl bewusst, dass der Unkundige hier nur "Bahnhof" versteht. Dabei gereiche die Gesetzesänderungen vielen Menschen, die Pflegedienste in Anspruch nehmen, zum Vorteil. Kurz gesagt: Die Krankenkassen bezahlen künftig mehr Leistungen im ambulanten Pflegebereich. Hier geht es also ums Geld der Kunden, und zwar zu deren Vorteil.

Rat eines von der Materie Unbeleckten eingeholt

Die Sozialstation hat sich deshalb die Mühe gemacht, die Informationen in allgemein verständlicher Sprache zusammenzufassen. Dafür hat sie sich eigens Rat von Jemanden geholt, der mit der Materie ansonsten gar nichts zu tun hat. An seine Klienten hat Bronner die Broschüren bereits verteilen lassen. Jedoch kann sich jeder, der sich dafür interessiert, so eine Zusammenfassung bei der Sozialstation abholen.

Schon bisher betreut die Einrichtung Kunden, die Leistungen dazukaufen, die bisher nicht von den Krankenkassen abgedeckt werden. Diese können nun sparen.

Andere wiederum bräuchten eigentlich zusätzliche Leistungen, die sie sich schlicht nicht leisten können und die bisher nicht in deren Pflegestufe abdeckt waren. Diese Klienten können dann weitere Dienste der Sozialstation in Anspruch nehmen. Die bisherigen drei Pflegestufen werden zum 1. Januar in fünf sogenannte Pflegegrade übergeleitet.

Bisher habe der Gesetzgeber den Schwerpunkt auf motorische Defizite gelegt. Ein Demenzpatient etwa, der zwar weiß, das er die Zähne putzen soll, wenn man neben ihm steht, ihm die Zahnpasta auf die Bürste tut und ihn anleitet, fiel bislang durchs Raster – obwohl er alleine zu so einer Aktion gar nicht mehr in der Lage wäre. Auch der Bedarf bei psychischen Erkrankungen werde künftig stärker gewertet, erklärt Bronner. Es gelte ganz klar: ambulant vor stationär.

Menschen sollen möglicht lange zu Hause betreut werden

Schon aus Kostengründen sei dem Staat daran gelegen, dass die Menschen möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden betreut werden könnten. Und viele Pflegebedürftige wollten auch genau das. Für sie sei die Gesetzesanpassung natürlich von Vorteil.

Nun kann die Sozialstation Oberndorf nicht gerade über mangelnde Arbeit klagen. Andreas Bronner betont jedoch, seine Einrichtung sie gerüstet, falls im Januar ein größerer Ansturm auf sie zukommen sollte. Rund 800 Menschen werden derzeit von 80 Mitarbeitern betreut. Der Geschäftsführer sei jedoch in der Lage, neue Stellen kurzfristig zu schaffen – und, was ebenso wichtig ist, auch zu besetzen.

Die Broschüre kann zu den Öffnungszeiten der Sozialstation in der Zentrale im "Medizet" in der Kirchtorstraße 12 abgeholt werden. Außerdem kann sie unter Telefon 07423/ 95 09 50 anfordert werden. Aktuelle Infoflyer liegen zudem in den Rathäusern, Gemeindehäusern und Kirchen und in örtlichen Geschäften des Einzugsgebiets aus.

Weitere Informationen: www.sozialstation-oberndorf.de

ZAHL DES TAGES

800 Menschen werden derzeit von den Mitarbeitern der Sozialstation versorgt.