Vorm Oberndorfer Amtsgericht musste sich ein 37-jähriger Lagerhilfsarbeiter verantworten. Foto: Danner

Strenge Auflagen als letzte Warnung für 37-Jährigen. Urteil: Freiheitsstrafe auf Bewährung und 300 Arbeitsstunden.

Oberndorf - Im großen Stil hat ein 37-jähriger Lagerhilfsarbeiter bei seinem Arbeitgeber in Oberndorf Kfz-Ersatzteile gestohlen und sie später auf Flohmärkten, im Internet oder an Bekannte verkauft. Nun wurde er vom Oberndorfer Amtsgericht des Diebstahls schuldig gesprochen.

Mehr als 11.000 Euro Schaden

Die insgesamt siebzehn Taten aus der Anklageschrift räumte der 37-jährige, derzeit arbeitslose Libanese gleich zu Beginn der Verhandlung ein. Monatelang hatte er im Jahr 2017 Scheinwerfer, Kupplungssätze, Getriebe, Spiegel, Hochdruckpumpen, Sensoren, Ventile und andere Auto-Ersatzteile nachts aus den Lkw-Anhängern auf dem Gelände seines Arbeitgebers entwendet. Der entstandene Schaden: Mehr als 11.000 Euro.

Vor Gericht erklärte er, er habe aus großer finanzieller Not gehandelt. Als er die Straftaten begangen habe, sei er privat insolvent gewesen. Auf die Frage nach den Gründen erwiderte der 37-Järhige, er sei sehr früh Vater geworden, mit seiner Freundin zusammengezogen, habe viel gekauft und sich einfach übernommen. Rund 40.000 Euro an Schulden hätten sich so bis 2017 angesammelt.

Er habe 2017 mit einer anderen Frau zusammen gelebt und ein kleines Kind gehabt, schildert er im Gerichtssaal. Mit dem Geld vom Verkauf der gestohlenen Autoteile habe er offene Rechnungen bezahlt.

Auf frischer Tat ertappt

Im März 2018 flog dann sein "Geschäft" auf. Über den Gang der Ermittlungen berichtete der zuständige Polizeibeamte. Er schilderte, dass die Firma Anzeige gegen Unbekannt erstattet hatte, nachdem klar geworden war, dass in der Oberndorfer Niederlassung regelmäßig Ware aus den Anhängern verschwindet. Zwei Polizisten hätten dann das Gelände in der Nacht überwacht - und den Angeklagten kurz nach 4 Uhr morgens auf frischer Tat ertappt und festgenommen. Bei der Hausdurchsuchung wurde Diebesgut im Wert von fast 7000 Euro gefunden. Diese Ware wurde sichergestellt und der Firma zurückgegeben. Und der Rest?

"Haben Sie den Schaden schon bezahlt?" wollte Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer wissen. "Ehrlich gesagt noch nicht. Aber ich wollte mich mit der Firma in Verbindung setzen", antwortete der Angeklagte.

Dass 4240 Euro für den 37-Jährigen derzeit wohl eine unerschwingliche Summe ist, zeigte sich bei den Ausführungen zu seinen persönlichen Verhältnissen und zur finanziellen Situation. Zwar behauptete der Angeklagte, seit Dezember schuldenfrei zu sein – eine Arbeit hatte er aber seit dem Rauswurf aus dem Unternehmen nicht gefunden. Drei Bewerbungen habe er geschrieben und zehn Bewerbungsgespräche geführt - alles ohne Erfolg. Aktuell lebten er, seine Freundin sowie die gemeinsamen Kinder - die dreijährige Tochter und der einjährige schwerbehinderte Sohn - von Hartz IV. Dazu kämen Kinder- und Pflegegeld.

"Sie können nicht erwarten, dass die Allgemeinheit alles bezahlt"

"Nichtstun rechnet sich. Das ist unser System. Das nimmt den Ansporn, aufzustehen und zu arbeiten", merkte Heuer an. Der Angeklagte widersprach und hatte jede Menge Argumente parat, warum das mit der Arbeit bis jetzt noch nicht geklappt hatte. Er sei zu Hause mit den Kindern stark eingespannt, betonte er. Und auch gesundheitliche Probleme mit der Wirbelsäule würden ihm zu schaffen machen.

Doch offensichtlich versuchte er im Gerichtssaal vergeblich, die Mitleidsschiene zu fahren. "Dass Ihr Sohn schwerbehindert auf die Welt gekommen ist, ist schlimmes Schicksal, keine Frage. Aber Sie können nicht erwarten, dass die Allgemeinheit alles bezahlt", fand der Amtsgerichtsdirektor deutliche Worte. Und: "Mit Ihren Strafhandlungen von vor drei Jahren hat das überhaupt nichts zu tun."

Am Ende zeigte der 37-Jährige Reue: "Das tut mir Leid. Das wird mir nicht noch mal passieren." Heuer machte klar: "Das passiert nicht einfach so. Sie haben es gemacht. Sie haben sich dafür entschieden - auf Kosten anderer."

Vorstrafen wirken strafverschärfend

Strafmildernd wirkten sich beim Urteil das Geständnis des Angeklagten und die lange Verfahrensdauer aus. Die beiden Vorstrafen – vorsätzliche Körperverletzung und Diebstahl von Ware aus einem Discounter – sowie der hohe Beutewert wurden dagegen strafverschärfend gewertet.

Grundsätzlich folgte Heuer in seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft: Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Ein Bewährungshelfer wird ihm zur Seite gestellt. Außerdem muss er den Wertersatz in Höhe von 4240 Euro leisten, und auch die Kosten des Verfahrens hat der Angeklagte zu tragen.

Eine noch strengere Auflage als von der Staatsanwältin gefordert ordnete Heuer bei der gemeinnützigen Arbeit an: 300 statt der ursprünglich im Raum stehenden 40 Stunden. Seine Begründung: "Der Angeklagte hängt zu Hause ab und lässt sich vom Staat unterhalten. Er ist der Arbeit entwöhnt, deshalb muss die Auflage deutlich ausfallen. 300 Stunden halte ich für angemessen."

Der Amtsgerichtsdirektor betonte: "Das, was Sie gemacht haben, ist echt hochkriminell. Das hat mit dem Einstecken im Supermarkt nichts mehr zu tun." An den Angeklagten richtete er eine klare Ansage: "Wenn sich das wiederholt, gehen Sie in Knast - egal, ob Sie einen behinderten Sohn haben oder nicht."