»Wir machen jetzt Nägel mit Köpfen«, beschloss Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer und verurteilte zwei junge Straftäter aus dem Kreis Rottweil zu jeweils zwei Wochen Dauerarrest. (Symbolbild) Foto: © Romoloa Tavani – stock.adobe.com

Zwei junge Straftäter müssen für zwei Wochen ins Gefängnis. Moped für Spritztour genommen.

Oberndorf - "Wir machen jetzt Nägel mit Köpfen", beschloss Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer und verurteilte zwei junge Straftäter aus dem Kreis Rottweil zu jeweils zwei Wochen Dauerarrest. Beide haben schon einiges auf dem Kerbholz.

Sechsmaliger Erwerb und Besitz von kleinen Mengen Marihuana, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Diebstahl eines Mopeds - die Liste der Straftaten, die dem 19-Jährigen und seinem 20-jährigen Freund vor dem Oberndorfer Amtsgericht vorgeworfen wurden, war lang.

Ersterer hatte die Drogen an mehreren Tagen von Mai bis Juli 2019 in Zimmern, im Oberndorfer "Vogelloch", im Sulzer Stadtpark "Wöhrd" und in Vöhringen erworben und einen Teil davon an seinen 20-jährigen Freund abgegeben.

Bremse und Gas verwechselt

Die Straftat, die wesentlich schwerer wog, hatten die Freunde jedoch gemeinsam begangen. Beide bekannten sich vor dem Amtsgericht schuldig und schilderten die ganze Geschichte glaubhaft.

Im September 2019 hatten sie ein vor der katholischen Kirche in Sulz abgestelltes Moped erspäht, bei dem der Schlüssel noch gesteckt haben soll. Sie schwangen sich auf die Maschine und drehten eine etwa zehn Kilometer lange Runde durch Sulz.

Bei der Lina-Hähnle-Realschule wollten sie den Platz tauschen, damit der 20-Jährige fahren konnte. Dieser verwechselte die Kupplung mit der Bremse und prallte gegen ein geparktes Auto.

Als die Besitzerin kam, hatten die Heranwachsenden so getan, als sei der eine der Halter des Mopeds. "Anfangs hatte ich keinen Zweifel daran", gab die Geschädigte vor Gericht zu. Beim Austausch der Daten habe sie jedoch gemerkt, dass etwas nicht stimmen konnte. "Als ich dann die Polizei rufen wollte, wurden sie nervös. Der eine meinte, er schaut, ob der Motor an seiner Maschine noch läuft, und fuhr dann einfach weg", schilderte die 52-Jährige.

Von Mobbing und psychischen Problemen

Der andere junge Mann habe noch ein Tütchen unter einem Stein versteckt. Darin war Marihuana, wie sich später herausstellte. Auch im Urin des 20-Jährigen wurde der Wirkstoff THC festgestellt.

"Die Flucht war eine Kurzschlussreaktion", meinte der 19-Jährige. Er bereue es, dass er das Moped überhaupt genommen habe. Sein Führerschein war ihm schon vor einiger Zeit entzogen worden. Er habe das Fahren einfach so vermisst, dass er die Gelegenheit ergriffen habe, als sie sich ihm bot, so der 19-Jährige.

Beide hatten jedoch nicht vor, das Moped zu behalten, wie sie glaubhaft versicherten. Sie hatten nur eine Runde drehen wollen. Somit wurde aus dem Diebstahl unerlaubter Gebrauch. Nach der Flucht hatte der 19-Jährige die Maschine an einer Bushaltestelle in Glatt abgestellt.

Durch den Unfall war am Wagen der 52-Jährigen ein Schaden von rund 4000 Euro entstanden, am Moped von 1000 Euro. Dieses habe noch einen Restwert von 3000 Euro etwa gehabt, erklärte der Vater des 17-Jährigen, dem das Moped gehört.

Der 19-jährige Täter, der schon wegen Sachbeschädigung und Betäubungsmitteldelikten auffällig geworden ist, beteuerte, er habe den Kontakt zu seinen Freunden abgebrochen und sei von den Drogen weggekommen. Eine verpfuschte Operation, eine Misshandlung durch den Stiefvater und Mobbing hätten zu psychischen Problemen geführt, meinte er. Nun wolle er aber studieren. Er habe einen IQ von 158, wie er stolz sagte.

Zweiwöchiger Jugendarrest

Richter Heuer zweifelte das angesichts der begangenen Dummheit an. Immerhin habe er die Taten nur zwei Monate nach einer Verurteilung wegen Betäubungsmittelbesitzes begangen.

Staatsanwältin Martina sah bei dem jungen Straftäter eine große kriminelle Energie. Schließlich habe er, als er erwischt wurde, weiter gelogen und behauptet, das Moped gehöre ihm. Dennoch seien beide Täter eher Jugendlichen denn Erwachsenen gleichzustellen.

Die Jugendgerichtshilfe bestätigte, dass bei dem 19-Jährigen schädliche Neigungen im Raum stehen. Diese erlauben es, eine Jugendstrafe bis zu sechs Monate zu verhängen. Richter Heuer wählte trotzdem den kleineren Schritt.

Von einer Sucht- oder Berufsberatung für den arbeitslosen jungen Mann halte er nichts. Kurze, effektive Maßnahmen seien von größerem Erfolg, war sich der Richter sicher. Irgendwann sei das Maß voll. Man müsse den Leidensdruck so erhöhen, dass gar nichts anderes als ein Umdenken mehr möglich sei. Ein zweiwöchiger Jugendarrest sei nun der letzte Schritt vor dem Gefängnis.

Der 20-jährige Mittäter ist ebenfalls polizeibekannt. Er hat sich einmal wegen Diebstahls und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, als er an das Innere eines Zigarettenautomaten kommen wollte, strafbar gemacht. Zudem soll er seit dem Alter von zwölf Jahren exzessiv Alkohol und Betäubungsmittel konsumieren. Der 20-Jährige hätte nun genauso gut vor dem Jugendschöffengericht stehen können, merkte Heuer an. Auch ihn verurteilte er zu zwei Wochen Dauerarrest. "Sie haben es ausgereizt und überzogen. Sie brauchen eine Grenze", stellte er trotz aller Beteuerungen, man habe sich geändert, fest.