Der Landesfamilienpass mit Gutscheinen bietet auch ermäßigten Eintritt in die Wilhelma. Foto: Murat Foto: Schwarzwälder Bote

Landesfamilienpass: Großeltern werden ebenfalls eingetragen

Oberndorf. Der Landesfamilienpass mit Gutscheinen für 2019 kann ab kommenden Montag, 14. Januar, bei der Stadtverwaltung in Oberndorf oder den Verwaltungsaußenstellen abgeholt werden. Ab diesem Jahr können neben den Eltern auch weitere Personen wie Oma, Opa oder eine Betreuungsperson fest in den Pass eingetragen werden, heißt es in einer Mitteilung.

Unterlagen

Zur Abholung müssen laut Verwaltung folgende Unterlagen mitgebracht werden:  bisherigen Familienpass

(falls vorhanden)  Nachweis über Kindergeld für Kinder über 18 Jahre  aktueller Leistungsbescheid, falls Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld (ALG) II bezogen wird  Aufenthaltsgestattung oder Duldung

Die Gutscheine berechtigen zu einer ermäßigten Dauer- oder Zehnerkarte für das städtische Freibad und einen Kurs bei der Volkshochschule oder Jugendkunstschule zum halben Preis. Außerdem gewähren unter anderem das "Blühende Barock" und die "Wilhelma" zur Hauptsaison eine Ermäßigung.

Die Gutscheine "Europa-Park", "Ravensburger Spieleland" und "Erlebnispark Tripsdrill" berechtigen zu einem ermäßigten Eintritt an bestimmten Tagen.

Kostenfreien Eintritt gewährt im Januar oder November das Porschemuseum; das Mercedes-Benz Museum und das Schloss Heidelberg gestatten diesen ganzjährig.

Weitere Angebote finden sich auf der Gutscheinkarte.

Wer ist berechtigt?

Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten,  die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.  die nur aus einem Elternteil bestehen und alleine mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.  die mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben. die SGB II- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.  die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Weitere Informationen: Auskünfte zum Landesfamilienpass erteilen das städtische Sozialamt, Telefon 07423/ 77 11 34, sowie die Verwaltungsaußenstellen.