Ohne eine Freiheitsstrafe gehe es nicht, sagte die Staatsanwältin. Der Richter sah das anders: Er verurteilte die Kleptomanin zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung und Arbeitsstunden. Foto: © Steve Lovegrove – stock.adobe.com

51-jährige bereits 19 Mal wegen Diebstählen verurteilt. Erste Haftstrafe grade erst hinter sich.

Oberndorf - Sie stahl in einem Baumarkt in Oberndorf Utensilien im Wert von 92 Euro - keine große Sache, wären da nicht die 19 Eintragungen ins Bundeszentralregister, alle wegen Diebstahls. Nur knapp entging die 51-jährige Angeklagte dem Gefängnis.

Was bewegt eine Frau, die gerade zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde, dazu, dieselbe Tat, wegen der sie in den Knast wandert, sofort wieder zu begehen? "Ich hatte an diesem Tag den letzten Tag einer Verhandlung, die sich über zweieinhalb Jahre gezogen hat. Und alles war komplett schiefgegangen. Ich war wahnsinnig unzufrieden mit dem Ergebnis", berichtete die Angeklagte vor dem Oberndorfer Amtsgericht. Zu Hause habe sie dann auch noch Streit mit ihrer Tochter gehabt. "Das war der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte." An diesem Januartag sei sie gegen Abend in den Baumarkt gegangen und habe sich das Diebesgut einfach in die Jackentasche gesteckt. Viel mehr gab es zur Tat nicht zu sagen.

Seit 1997 lebe sie in Deutschland, meinte die Angeklagte russischer Abstammung. Aktuell sei sie aufgrund der kürzlich Entlassung aus dem Gefängnis arbeitslos. Neben rund 3000 Euro Schulden habe sie auch drei Kinder, von denen eines noch bei ihr lebe. Insgesamt habe sie schon eineinhalb Jahre im Gefängnis verbracht.

"Im Gefängnis habe ich mich schon gefragt, was mit mir nicht stimmt"

Auf der einen Seite habe man ein Geständnis und die Tatsache, dass die 51-Jährige die Ware nachträglich bezahlt habe, auf der anderen Seite massive einschlägige Vorstrafen, fasste die Staatsanwältin zusammen. Dass der Gedanke an die Tochter zu Hause sie nicht vom Stehlen abgehalten habe, sei ebenfalls bedenklich.

Ohne eine Freiheitsstrafe gehe es nicht, so die Einschätzung der Staatsanwältin. "Ich sehe nicht, dass sie eines Tages straffrei leben wird. Hier ist keine positive Entwicklung zu erkennen", meinte sie. Daher schlug die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten vor.

Die Angeklagte versuchte, sich in ihrem letzten Wort zu verteidigen. "Mein Kind kommt auf die eigenen Füße, da muss ich mir keine Sorgen machen. Bis auf die Diebstähle habe ich nicht viel falsch gemacht in meinem Leben", stellte die Angeklagte klar.

Da die Mutter auf sie angewiesen sei, brauche sie alle ihre Kräfte. Generell sei sie ein Mensch, der sich verpflichtet fühle, jedem zu helfen.

"Im Gefängnis habe ich mich schon gefragt, was mit mir nicht stimmt", gab die 51-Jährige zu. Dort sei ohne Ende gestohlen worden, sie aber habe die Füße still gehalten. "Wieso kann ich mich außerhalb des Gefängnisses nicht am Riemen reißen?", habe sie sich immer wieder gefragt. Diesmal sei Schluss mit lustig, beteuerte sie. "Ich will mich ändern."

"Im Knast wird aber kein Mensch besser"

Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer verurteilte sie schließlich zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung und Arbeitsstunden. "Die Vorstrafen sprechen nicht für eine Bewährung", sagte er ganz klar. Jedoch sei sie zur Zeit der Tat perspektivlos gewesen, weil das damalige Verfahren so lange in der Schwebe gewesen sei. "Da kann man fast schon von rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung sprechen", meinte er. Das sei zwar keine Entschuldigung, aber mit Sicherheit ein großer Faktor gewesen, der die 51-Jährige an diesem Januartag zum Stehlen gebracht hatte.

"Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sie wieder stehlen wird, aber aussichtslos ist die Lage nicht", so Heuers Einschätzung. "Sie braucht einfach ein wenig Druck." Natürlich hätte man die Entscheidung in diesem Fall auch völlig anders treffen können, machte er der 51-Jährigen klar. Die Bewährungszeit setzte er auf drei Jahre fest.

"Ohne die Haftverbüßung vor Kurzem wäre Bewährung kein Thema gewesen, aber nach einer Haftstrafe muss man immer neu Bilanz ziehen", so der Amtsgerichtsdirektor. "Man wird immer älter, die Zeit im Gefängnis länger und die verbleibende Lebenszeit draußen immer kürzer", appellierte er an die Verurteilte, das Diebstahl-Problem in den Griff zu bekommen.

"Im Knast wird aber kein Mensch besser", erwiderte die 51-Jährige. Auch innerhalb der Mauern gebe es viel Kriminalität. "Aber in dieser Zeit kann man zumindest nicht stehlen", schloss Heuer die Gerichtsverhandlung.