Hermann Theisen ist vom Oberndorfer Amtsgericht freigesprochen worden. Foto: Danner

Hermann Theisen wird freigesprochen. Vorwurf des Hausfriedensbruchs bei Heckler & Koch lässt sich nicht aufrechterhalten.

Oberndorf - Mit einem Freispruch endete am Montag vor dem Oberndorfer Amtsgericht der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen Hermann Theisen. Dem Friedensaktivisten war vorgeworfen worden, beim Verteilen von Flugblättern, in denen H & K-Mitarbeiter zum Whistleblowing aufgerufen wurden, vor knapp drei Jahren Hausfriedensbruch begangenen zu haben.

Aufgrund der "dilettantischen" Dienstanweisung des Oberndorfer Unternehmens an seinen Werkschutz, so Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer, ließ sich dieser Vorwurf nicht aufrechterhalten. So hatte das auch Oberstaatsanwalt Christoph Kalkschmid in seinem Plädoyer gesehen. Es blieben, so Kalkschmid, letzte Zweifel – daher sein Antrag auf Freispruch, dem Heuer nachkam.

Chaotische Zeugenaussagen

Heuer hatte die Polizei am ersten Verhandlungstag vor knapp drei Wochen mit Nachermittlungen beauftragt. Denn die chaotische Zeugenaussagen des damaligen Hausjustiziars Hans-Peter Miller sowie die Angaben eines seinerzeitigen Werkschutzmitarbeiters hatten Fragen offen gelassen.

Der Vorwurf gegen Theisen lautete, er habe sich trotz Aufforderung durch den Werkschutz nicht vom Firmengelände entfernt. Nun war zu klären, ob die Sicherheitsleute solch einen Verweis vom Gelände überhaupt aussprechen durften. Und wie der ermittelnde Polizeihauptkommissar anhand der Dienstanweisung feststellte, durften sie es nicht. Die Ausübung des Hausrechts oblag ausschließlich den Vorgesetzten, war da zu hören. Der Polizist hatte Heckler & Koch daraufhin nahegelegt, zu überdenken, die Strafanzeige, auf der der Strafbefehl fußte, zurückzunehmen. Dies sei allerdings nicht geschehen. Also trafen sich die Prozessteilnehmer erneut vor Gericht.

Staatsanwalt forderte Freispruch

Und obgleich sowohl Staatsanwalt als auch Angeklagter auf Freispruch plädierten, nutzen beide die Gelegenheit, nochmals ihren jeweiligen Standpunkt klarzumachen. Kalkschmid erklärte, dass er wegen "letzter Zweifel", ob der Werkschutz tatsächlich auf Anweisung eines Vorgesetzten gehandelt habe, zu seinem Antrag auf Freispruch komme.

Die Pressemitteilungen, die Hermann Theisen immer wieder mit dem Vorwurf eines "vermurksten" Prozesses verbreite, wolle er so nicht stehen lassen. Die Staatsanwaltschaft habe auf der Verfahrenseröffnung beharrt, weil zum Zeitpunkt des Strafbefehls eine einschlägige Verurteilung Bestand gehabt habe. Sie wurde mittlerweile zurückgenommen. Theisen begründete seine Antrag auf Freispruch ebenfalls sehr wortreich, und führte dabei erneut den Anspruch auf freie Meinungsäußerung ins Feld.

Richter: Angeklagter hatte nur Glück

"Sie hatten schlichtweg Glück, dass Sie heute freigesprochen wurden", sagte indes Heuer zum Angeklagten. Wenn die neue Beweislage nicht eine "dilettantische, lebensfremde, leichtfertige und unsinnige" Dienstanweisung von Heckler & Koch zutage gefördert hätte, wäre ein Urteil unumgänglich gewesen, so Heuer.

In seinen 28 Berufsjahren sei ihm noch kein Verfahren wie dieses untergekommen, sagte der Richter. Dem Angeklagten warf er vor, es auf einen Strafprozess ankommen gelassen zu haben, um eine große Öffentlichkeit zu erreichen. Der Auftritt des ehemaligen H&K-Justiziars vor Gericht sei "erbarmungswürdig" gewesen, die Strafanzeige mit dem Wortlaut des Hausverbots schlichtweg falsch formuliert. Er lasse nun prüfen, ob H & K die Verfahrenskosten in Rechnung gestellt werden können.