Die Zeugenaussage des Leiters der H & K-Rechtsabteilung Hans-Peter Miller führte im Gerichtssaal unter den Prozessbeobachtern zu spontamen Applaus und Gelächter, weshalb Heuer drei Männer des Saals verwies. Sie entschuldigten sich und durften später wieder hereinkommen. Grund für das "ungebührliche Verhalten" war die Erklärung des Ex-Justiziars des Unternehmens, er habe selbst nicht so genau gewusst, wo die Grundstückgrenze verlaufe. Zudem brachte er verschiedene Flugblattaktionen an unterschiedlichen Tagen durcheinander. Ohne nochmals Einsicht in die Unterlagen zu nehmen, war er vor Gericht erschienen. Auf Heuers Frage hin, ob er im Streit von seinem Arbeitgeber geschieden sei und sich deshalb nicht vorbereitet habe, antwortete Miller: "Ja, es gab verschiedene Verfahren." Am Ende musste er auf hartnäckiges Nachhaken des "fassungslosen" Richters Heuer hin einräumen, dass die Strafanzeige falsch formuliert war. Denn dort war die Rede davon, der Angeklagte sei vom Werkschutz mit dem Hinweis auf Hausverbot vom Gelände geschickt worden. Miller erklärte jedoch später, die Dienstanweisung des Werkschutzes beinhalte die Berechtigung, dass dessen Mitarbeiter Unbefugte vom Gelände schicken können – auch ohne ein Hausverbot, welches nur von der Geschäftsleitung ausgesprochen werden konnte. Ob dieser feine Unterschied am Ende für die Urteilsfindung relevant ist, ließ Heuer dahingestellt.
Wieder bot er Einstellung an, wieder verweigerten beide Seiten. Am 9. April wird weiterverhandelt.
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