Die Stadtverwaltung hat zudem ein Protokoll des Hochbauamts aus dem Jahr 1966 in seinen Akten gefunden. Darin sei zu lesen, dass die Arbeiten zum Verfüllen und Verpressen des Stollens am 7. April 1966 abgeschlossen worden seien, und durch das staatliche Hochbauamt am 25. April desselben Jahres eine Abnahme stattgefunden habe, teilt der Bürgermeister unserer Zeitung auf Anfrage mit.
Man habe diese neuen Informationen dem Straßenbauamt in Donauschingen mitgeteilt. Alles weitere müsse das vom RP in Auftrag gegebene geologisches Gutachten ergeben, so Acker. Bei den Hausbesitzern, die sich mit ihren Bedenken schriftlich an die Stadt Oberndorf gewandt hatten, scheint es mit der Kommunikation allerdings nicht so gut zu klappen. Man habe keine Antwort bekommen, erklärt ein Anwohner der König-Wilhelm-Straße im Gespräch mit unserer Zeitung. Er zeigt uns auch die vielen tiefen Spalten, die sich quer durch seinen Garten auftun. Er habe sie nach dem Mähen entdeckt, sagt er.
Nachbarn berichten Ähnliches. Für sie ist die halbseitige Sperrung der Straße keine Lösung. Der Hang rutsche weiter. Die Lastwagen und Sattelschlepper führen nun halt gut zwei Meter weiter drüben. Das macht in ihren Augen nicht viel Unterschied. Für sie gehört die L 415 komplett für den Schwerlastverkehr gesperrt. An einem Haus zeigten sich bereits Risse im Gartenweg. Die Anwohner fragen sich nun, wer für diese und eventuell noch dazukommende Schäden aufkommt.
Sollte der Stollen seinerzeit womöglich nicht ordentlich verpresst worden sein und stürze nun ein, dann komme die ganze Straße runter, sind sie überzeugt. Ein Hausbesitzer moniert, seine Anrufe bei der Stadt und auch beim Straßenbauamt in Donaueschingen seien "ohne konkrete Aussagekraft"geblieben. Bei ihm entstehe der Eindruck, "dass jeder dem anderen diese für uns sehr ernste Angelegenheit zuschiebt, ohne sich festlegen zu wollen."
Schon einmal Häuser schwer beschädigt
Schon einmal sind an einem Oberndorfer Hang zwei Häuser schwer beschädigt worden. Der Oberndorfer Heimatforscher Alfred Danner erinnert sich, dass vor Jahrzehnten in der August-Barack der Hang über Nacht ins Rutschen gekommen sei. Seinerzeit habe es sogar ein Gerichtsverfahren gegeben, weil die Gebäudeversicherung damals der Meinung gewesen sei, die Stadt sei verantwortlich und müsse den Schaden bezahlen. Auch in diesem Hang gab es einen Stollen.
Kommentare
Artikel kommentieren
Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach sieben Tagen geschlossen.