Im Keller des Oberndorfer Amtsgerichts werden künftig die Akten des Nachlassgerichts aus Dornhan, Schramberg, Sulz und Oberndorf zusammengeführt. Das braucht Platz. Foto: Danner Foto: Schwarzwälder-Bote

Mit einem "Riesenkraftakt" bereitet sich das Oberndorfer Amtsgericht auf die Notariatsreform

Mit einem "Riesenkraftakt" bereitet sich das Oberndorfer Amtsgericht auf die Notariatsreform vor. Für dessen Direktor Wolfgang Heuer und seine Mitarbeiter bedeutet die Umstellung eine Menge zusätzliche Arbeit.

Wie sind künftig die nachlassgerichtlichen und betreuungsrechtlichen Zuständigkeiten?

Ab 1. Januar ist das Amtsgericht Oberndorf in Nachlasssachen für die bisherigen Notariatsbezirke Schramberg, Sulz, Dornhan und Oberndorf zuständig. Gleiches gilt für die Betreuungssachen.

Stehen ab 1. Januar 2018 ausreichend Notare für Beurkundungen und Beglaubigungen zur Verfügung?

Die Anzahl der freiberuflichen Notare wurde aufgrund eines Standortkonzepts des Ministeriums der Justiz für Europa festgelegt. Damit soll eine möglichst wohnortnahe Versorgung sowie den freiberuflichen Notaren eine auskömmliche Berufstätigkeit ermöglich werden.

Was passiert mit beurkundeten Vorgängen, die zum Stichtag noch nicht vollständig abgewickelt sind?

Sämtliche Statuswechsler nehmen "ihre" Vorgänge mit. Der Ansprechpartner ändert sich für den Bürger somit nicht. Verbleibt ein Notar im Landesdienst oder geht in den Ruhestand, übernimmt er die Urkundenabwicklung entweder weiter, oder es wird für sein Referat ein "Abwickler" bestellt.

Muss man zu einem bestimmten Notar gehen?

Nein. Es herrscht freie Notarwahl. Einschränkungen können sich nur ergeben, wenn – etwa aufgrund einer Erkrankung – der gewünschte Notar gerade nicht im Dienst ist.

Muss man für Grundbuchangelegenheiten nach Sigmaringen fahren?

Nein. Für die Beurkundung von Grundbucherklärungen stehen weiterhin die Notare zur Verfügung, die auch die (elektronische) Übermittlung ans Grundbuchamt übernehmen. Grundbuchauszüge kann man – sofern ein rechtliches Interesse begründet werden kann – beim Grundbuchamt Sigmaringen schriftlich beantragen. Sie können – gegen eine Gebühr – zudem bei einigen Kommunen, etwa über die Oberndorfer Stadtverwaltung, angefordert werden.

Führt die Reform zu höheren Kosten für die Bürger?

Nein. Sowohl die Kosten für Beurkundungen und Beglaubigungen als auch für Tätigkeiten des Nachlassgerichts und des Grundbuchamts sind bundeseinheitlich verbindlich geregelt und ändern sich durch die Reform nicht. Gebührenvereinbarungen und Rabatte bleiben auch bei den freiberuflichen Notaren unzulässig.

Wo kann der Bürger erfahren, wer seine Verfahren weiter betreut, und wer als Notar in seiner Nähe zugelassen ist?

Auf der Homepage www.notar.de lässt sich diese Frage über eine Umkreissuche klären.

Oberndorf. Zum 1. Januar 2018 tritt die Notariats- und Grundbuchreform in Kraft (wir berichteten). Das Grundbuchamt mitsamt seiner Unterlagen ist bereits vor Monaten aus dem Notariats-Gebäude in Oberndorf ausgezogen. Jetzt steht die Privatisierung des Notariats an.

Marc Oswald wird seine Geschäftsstelle zu Jahresbeginn in neuen Räumen in der Volksbank in der Oberstadt beziehen. Nachlass- und das Betreuungsgericht sind hingegen beim Oberndorfer Amtsgericht angesiedelt. Deshalb werden die landeseigenen Gebäude – das bisherige Notariat und das Amtsgericht – entsprechend umgebaut. Denn die Nachlassakten der aufgelösten Notariate Schramberg, Dornhan, Sulz und Oberndorf werden dort gelagert. "Wir reden hier von 1113 laufenden Metern Akten", so Richter Heuer. Die brauchen Platz. Deshalb werde auch der letzte Winkel in den beiden Häusern in der Mauserstraße genutzt.

Im Keller des Amtsgerichts, sind die ersten Regale aufgestellt, und auch im Obergeschoss wird Platz geschaffen. Für unersetzliche Akten wie Testamente, die beim Gericht hinterlegt werden können, wurden eigens Tresore angeschafft.

Im bisherigen Notariats-Gebäude werden künftig auf zwei Stockwerken Büros untergebracht. Drei bis vier Notare werden das Nachlassgericht betreuen. Dazu kommen sieben Servicekräfte. Sie alle brauchen einen Arbeitsplatz. Einen Besprechungsraum gibt’s zudem. Künftig hat das Oberndorfer Amtsgericht neben seinem Hauptgebäude also ein paar Meter weiter eine Außenstelle.

Weitere Informationen: www.amtsgericht-oberndorf.de