Die kreativen Ideen der Bürger wurden vom Landratsamt abgeschmettert. Nun soll ein Kompromiss ausgearbeitet werden.Archiv-Foto: Holzer-Rohrer Foto: Schwarzwälder Bote

Kreisverkehr: Ablehnung der Vorschläge durch das Landratsamt für die Bochinger nur schwer nachvollziehbar

"Für die Bürger ist es frustrierend, wenn ihre Ideen abgeschmettert werden", sagt Martin Karsten dazu, dass alle drei Gestaltungsvorschläge zum Kreisverkehr in Bochingen abgelehnt wurden. Woanders gehe es doch auch.

Oberndorf-Bochingen. Eine Plastik mit Röhren für Fahnen, eine Bepflanzung in Bochingens Farben Rot und Weiß oder von Kindern und Jugendlichen gestaltete Stelen – für die Gestaltung des Bochinger Kreisverkehrs am Ortseingang hatten die Bürger nach Aufruf von Ortsvorsteher Karsten die Köpfe rauchen lassen und gute Ideen entwickelt.

Das alles könnte aber nun umsonst gewesen sein. Denn wie in der jüngsten Ortschaftsratsitzung bekannt wurde, hat das Landratsamt Rottweil alle drei Vorschläge abgelehnt mit der Begründung, dass keine "starren Hindernisse" auf dem Kreisverkehr aufgebaut werden dürfen. "Wir tun uns schwer damit, das nachzuvollziehen, wenn man andernorts im Kreis Rottweil immer wieder Hügel oder starre Aufbauten auf Kreisverkehren entdeckt", meint der Ortsvorsteher dazu.

Von der Stadt Oberndorf hatten die Bürger auch keine Unterstützung zu erwarten. Dort hieß es, "Aufbauten" zu planen, sei immer schwierig. "Die Stadt hat sich auf den Standpunkt des Landratsamtes zurückgezogen", schildert Karsten. Da der Kreisel Teil der Landstraße ist, muss das Landratsamt entscheiden. Und das hat es getan – zu Ungunsten des Bürgerengagements.

Kompromiss erarbeitet

Nun arbeiten die Bochinger an einem Kompromissvorschlag – auch wenn die Absage viele frustriert hat. Ein Ideengeber habe sich deshalb nun aus dem Projekt zurückgezogen, berichtet Martin Karsten.

Grundsätzlich abgelehnt habe man nur einen der drei Gestaltungsvorschläge, macht das Straßenbauamt klar. Für die zwei anderen Optionen, Stelen und eine Blechkonstruktion, habe man Modifikationsvorschläge unterbreitet, so dass eine Umsetzung, die mit den Sicherheitsbestimmungen konform ginge, möglich wäre, heißt es von Brigitte Stein, Pressesprecherin des Landratsamtes in Rottweil.

Sie verweist auf die Verkehrssicherungspflicht, die für Landstraßen wie die L 415, um die es im Bochinger Fall geht, beim Landkreis liege.

Ein Erlass des Verkehrsministeriums vom 15. November 2011 gebe vor, Kreisverkehre einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen und weise darauf hin, dass Kreisverkehre außerhalb der Ortsdurchfahrt (wie der Bochinger Kreisverkehr) so gestaltet sein sollen, dass sich auf ihnen grundsätzlich keine starren Hindernisse befinden, die bei einem Aufprall durch ein Kraftfahrzeug zu schwerwiegenden Unfallfolgen führen können.

Der Erlass betreffe unmittelbar nur Kreisverkehrsplätze an Bundes- und Landesstraßen. Für vergleichbar betroffene Kreisverkehre in alleiniger Straßenbaulast der Stadt- und Landkreise werde ein entsprechendes Vorgehen empfohlen.

Gestaltung bleibe möglich

Man versperre sich nicht gegen eine Gestaltung, heißt es vom Straßenbauamt. Im Bereich der Ortsdurchfahrt bleibe nach der Regelung eine Gestaltung der Kreismittelinsel auch in künstlerischer Hinsicht unter Beachtung der Planungsgrundsätze und der Belange der Verkehrssicherheit möglich. So sei es etwa am Kreisverkehr beim Landratsamt in Rottweil und beim Kreisel am Ortseingang von Villingendorf geschehen. Wesentlich sei, dass die gestalterischen Elemente "flach anliegen und nicht in den Raum ragen".