Die Bürgerinitiative warnt vor möglichen gesundheitlichen Schäden durch Funkmasten. Quelle: Unbekannt

Bürgerinitiative wirft Ortschaftsrat vor, nichts gegen Funkmasten unter- nommen zu haben.  

Oberndorf-Hochmössingen - Der Widerstand der Bürgerinitiative gegen unnötige Strahlenbelastung (BguS) gegen einen neuen Mobilfunkmasten in Hochmössingen verpufft: Das Vorhaben sei im Außenbereich baurechtlich zulässig, heißt es aus dem Rathaus.

Sogar die Stehplätze im Sitzungssaal waren in der jüngsten Sitzung des Hochmössinger Ortschaftsrats restlos besetzt, so groß war das Interesse, wie es mit dem seit längerem umstrittenen Vorhaben weiter geht. "Die Mitglieder der BguS machten ihrem Unmut Luft und sind erbost, dass die Erstellung eines Mobilfunkmasts am Ende der Schießmauerstraße nicht zu verhindern sein soll", schreibt Ortsvorsteher Thomas Rohr in einer Pressemitteilung.

BguS-Sprecher Günther Wössner verlas in der Sitzung einen offenen Brief, in dem die Initiative erneut vor möglichen gesundheitlichen Schäden warnte und noch einmal betonte, dass aus ihrer Sicht kein Bedarf für einen weiteren Sendemasten bestehe.

Alternative Standorte hätten nicht standgehalten

Netzbetreiber O2 sieht das anders: Laut Bauantrag sei der Standort gewählt worden, um neben Hochmössingen auch Marschalkenzimmern und Weiden zunächst mit GSM-Netz, mittelfristig aber auch mit dem deutlich schnelleren UMTS-Netz zu versorgen, erklärte Baurechtsamtsleiter Josef Geray gestern auf Anfrage.

Die Dimensionen – geplant ist im Anschluss an das Sägewerk Bronner ein insgesamt 50 Meter hoher, freistehender Stahlgitter-Turm mit Antenne – seien nötig, um keine Beeinträchtigungen der Funkleistung durch die Wälder in der Umgebung zu haben. Alternative Standorte hätten einer Prüfung seitens O2 nicht standgehalten, erklärte Geray.

"Nach dem Planungsrecht sind solche Vorhaben im Außenbereich zulässig", betonte der Leiter des Baurechtsamts. Würden die rechtlichen Auflagen, etwa eine fachliche Begründung, warum eben am geplanten Standort gebaut werden soll, eingehalten, müsse dem privilegierten Vorhaben grünes Licht gegeben werden. Die Naturschutzbehörde habe ihr Einvernehmen bereits gegeben, derzeit fehle aber noch die Stellungnahme des Gewerbeaufsichtsamts.

In Hochmössingen herrscht dicke Luft. In Rohrs Mitteilung heißt es weiter: "Dem Ortschaftsrat wurde vorgeworfen, sich nicht um die Belange seiner Bürger zu kümmern. Man habe nichts gegen den Funkmast in Hochmössingen unternommen." Rohr betonte, er habe Verständnis für das Anliegen der Bürger und habe sich selbst in die BguS-Unterschriftenliste eingetragen. Doch dem Rat seien rechtlich gegenüber dem privilegierten Vorhaben die Hände gebunden.