Der Angeklagte hatte dabei geholfen, das Marihuana an den Mann zu bringen. Foto: pixabay Foto: Schwarzwälder Bote

Amtsgericht: Ausbildungsplatz rettet 20-jährigen Angeklagten vor Jugendarrest

Oberndorf. Taten an "der Schwelle zum Verbrechen" und eine nach Meinung von Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer abgesprochene Aussage – trotzdem kam ein "tief in die Drogenszene verstrickter" 20-Jähriger mit einer Geldbuße davon. Er musste sich vor dem Oberndorfer Amtsgericht wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Besitz einer unerlaubten Waffe verantworten.

Das Butterfly-Messer, das die Polizei bei dem 20-Jährigen gefunden hatte, spiele eine geringe Rolle, meinte Amtsgerichtsdirektor Heuer. Entscheidender sei die Beihilfe dazu, dass insgesamt 200 Gramm Marihuana zu rund 1600 Euro an den Mann gebracht wurden. Zur Übergabe hatten sich die Beteiligten im Frühjahr 2019 am Oberndorfer Bahnhof getroffen.

Er habe nur einem Kumpel, der clean werden wollte, geholfen, übrigen Stoff loszuwerden, meinte der Angeklagte. "Ich habe Scheiße gebaut", gab er zu. Finanziell oder materiell beteiligt worden sei er bei dem Deal nicht.

Der 25-jährige Freund des Angeklagten bestätigte, dass er den Stoff habe loswerden wollen. Schulden beim Dealer waren ein Grund. Er beteuerte, dass der Angeklagte nicht beteiligt worden sei.

Richter Heuer nahm den beiden Männern dies bis zuletzt nicht ab. "Sie haben sich also als Ersatztherapeut betätigt? Das ist absolut lebensfremd und abwegig", stellte er, an den Angeklagten gerichtet, fest. Seiner Meinung nach war die Aussage abgesprochen.

Als er beim Verkauf geholfen habe, sei er selbst bereits seit einem halben Jahr clean gewesen, gab der 20-Jährige vor Gericht an. Der Kunde, an den verkauft wurde, hat sein Gerichtsverfahren bereits hinter sich. Weil er sowohl Verkäufer als auch Abnehmer verpfiffen habe, sei er mit einer Geldstrafe davongekommen, nachdem er einige Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte, berichtete der 34-Jährige vor Gericht. Der Angeklagte und er seien einmal zum Drogenkauf nach Aistaig gefahren. Danach habe der 20-Jährige ihm gesagt, dass er Leute kenne, bei denen man auch größere Mengen bekomme. 100 Kilo seien kein Problem. Nach dem Deal hat der 34-Jährige den Stoff teilweise weiterverkauft mit einem Gewinn von 2,50 Euro pro Gramm.

Ein Polizist, der als Zeuge aussagte, bezeichnete den Angeklagten als Türöffner für die Deals. Die Jugendgerichtshilfe sprach von einer Reifeverzögerung. Weil er viel gezockt habe, sei er morgens einfach nicht aufgestanden und habe Schule geschwänzt, berichtete der Angeklagte. Auch habe er Drogen konsumiert.

Nach vielen Fehlzeiten, halbherzigen Ansätzen zu einem Job und einer langen Zeit des "Rumgammelns" habe er nun einen Ferienjob und einen Ausbildungsvertrag in der Tasche, so der 20-Jährige.

Richter Heuer ließ sich einen Beweis dafür vorlegen. Bei einer solchen Menge an Drogen sei man an der "Schwelle zum Verbrechen", meinte er, zumal der 20-Jährige bereits Voreintragungen wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln hatte.

Der Verteidiger plädierte lediglich für die Weisung, dass sein Mandant die Ausbildung nicht ohne triftigen Grund abbrechen dürfe. Der Drogenkonsum liege hinter ihm, und er habe es im Berufsleben "von null auf 100" geschafft.

Richter Heuer war das zu wenig. Er verurteilte den Angeklagten zu einer Geldbuße in Höhe von 600 Euro. "Ohne einen Arbeitsplatz wären es zwei bis vier Wochen Jugendarrest geworden", sagte er deutlich. Im Jugendstrafrecht stehe jedoch ein erzieherischer Gedanke im Fokus, weswegen es entscheidend sei, dass der Angeklagte offenbar den ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht habe.