Die Umsiedlung der Aldi-Filiale ist umstritten. Foto: picture alliance

Bebauungsplan Neckartalaue beschlossen. Rinker moniert Verkehrslösung. "Keine Sternstunde des Gemeinderats".

Oberndorf - Planer, Gutachter und Rechtsanwalt – die Verwaltung bot zum finalen Beschluss des Bebauungsplans Neckartalaue alle auf. Fragen aus dem Gemeinderat indes gab es an die Fachleute nicht – stattdessen zwei Stellungnahmen und am Ende ein knappes Votum für den Satzungsbeschluss.

Der geplante Umzug des Aldis von der Austraße an die Hochbrücke sorgt nun seit zweieinhalb Jahren für Diskussionen. Während die einen keine Notwendigkeit darin sehen, dass ein Discounter dort neu bauen sollte, wo es schon andere Lebensmittelmärkte gibt, sehen die anderen es als Gewinn für die Einzelhandelsstruktur der Talstadt. Und während es die einen bedauern, dass Altoberndorf und das Webertal eine Einkaufsmöglichkeit verlieren, sorgen sich die anderen, die Firma Aldi könnte sich womöglich ganz aus der Kernstadt zurückziehen, wenn man ihr das Grundstück an der "Hochbrücke" nicht zur Verfügung stellt.

Keine Aussagen zum Kaufvertrag

Bürgermeister Hermann Acker betonte am Dienstag in der Sitzung erneut, der geplante Standort sei im Regionalplan als Vorranggebiet für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte festgelegt.

Bereits im Ausschuss für Technik und Umwelt hatte Planer André Leopold vom Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro den Bebauungsplan "Neckartalaue, 7. Änderung" erläutert. Es handelt sich um ein ergänzendes Verfahren, da gegen den bereits Ende 2018 beschlossenen Plan von Anlieger Bernhard Maier ein Normenkontrollantrag gestellt worden war. Der Bebauungsplan wurde daraufhin per einstweiliger Verfügung durch den Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg bis zu dessen Entscheidung über diesen Antrag außer Vollzug gesetzt.

Inzwischen wurde nachgebessert und ein zusätzliches Lärmgutachten erstellt. Weder die Lärmbelastung der Anlieger an der Sägewerks- und an der Neckarstraße, noch die Verkehrsführung stellen laut Gutachten ein Problem dar.

Zum Kaufvertrag – laut Bernhard Maier soll der Grundstückspreis weit unter Wert gelegen haben – gab es keine Aussagen. Er ist laut Bürgermeister Acker nicht Gegenstand des Planungsverfahrens.

Vor der Abstimmung betonte SPD-Fraktionssprecherin Hunds, die Stadträte müssten sich bewusst sein, "dass es hier auch um die Glaubwürdigkeit des Gemeinderates geht." Jene Stadträte, die schon länger dabei seien, hätten das Bebauungsplanverfahren mehrheitlich befürwortet. Der Grundstücksverkauf sei im Verwaltungsausschuss einstimmig beschlossen worden. Auch wenn dies nicht Bestandteil des Plans sei, wolle sie aber dennoch daran erinnern. Der Erste Beigeordnete Lothar Kopf habe im vergangenen Jahr im Gemeinderat umfassend informiert, damit auch die neuen Räte den gleichen Infostand haben wie die langjährigen. "Heute geht es für die langjährigen Stadträte darum, zu ihrem Wort zu stehen und für die neueren zu überdenken, was den Gemeinderat bewogen hat, mehrheitlich so zu entscheiden." Bedenken müsse man auch die Folgen, "die auf uns zukommen, wenn der Bebauungsplan heute nicht zum Satzungsbeschluss geführt würde."

Zweifel bei den Freien Wählern

Ganz anders sah das hingegen der Fraktionssprecher der Freien Wähler, Dieter Rinker. "Heute erleben wir aus meiner Sicht sicherlich keine Sternstunde des Oberndorfer Gemeinderats", leitete er seine Stellungnahme ein. Eine Geschichte, die kurz vor Weihnachten 2017 "mit der Verkündung einer frohen Botschaft begann – nämlich der Umsiedlung und Erweiterung des Aldi Discounters vom südlich gelegenen Standort nahe Altoberndorf auf der bis dahin als Parkplatz genutzten Fläche des ehemaligen Firma Mauserareals", ende nun nach mehr als 30 Monaten in einer finalen Entscheidung, "wie sie umstrittener und zweifelhafter nicht hätte sein können".

Wie es häufig an Weihnachten der Fall sei, entpuppten sich "Geschenke" oftmals als ungeeignet und/oder unpassend. In der weiteren Folge habe das Vorhaben bei ihm mehr Zweifel als Überzeugung mit sich gebracht.

Dabei gehe es ihm weder um vertragliche noch um die näheren Umstände, die zur Normenkontrollklage geführt hätten. Diese seien aus seiner Sicht zwischenzeitlich geklärt und nicht Gegenstand der Beschlussfassung.

Vielmehr seien es rationale, pragmatische Fragestellungen, die ihn zur Ablehnung bewögen. Rinker kommt zum Ergebnis, dass eine zusätzliche Ergänzung von Lebensmittelmärkten in der Neckartalaue, aus marktwirtschaftlichen und aus städteplanerischen Gründen keinen Sinn mache. In einer Klausurtagung 1999 hätten die damaligen Räte erfahren, dass bereits zu diesem Zeitpunkt "nahezu 100 Prozent der Kaufkraft Oberndorfs im Bereich der Lebensmittelversorgung gebunden waren". Mache es also Sinn, dort auf weiteren Flächen eine Zentralversorgung anzustreben, die einen immensen Flächenbedarf erfordere und weitere Verkehrsströme in Richtung Talstadt verursache? Die Verantwortlichen des Aldi-Konzerns suchten sicherlich diese Konkurrenz. Die unternehmerischen Beweggründe seien seitens der Konzernverantwortlichen durch persönliches Erscheinen im rat leider nie so geäußert worden. Die Anbindung des Aldis an den Knotenpunkt L 415/Neckarstraße/Sägewerkstraße werde dem Anspruch auf eine unproblematische verkehrliche Erschließung "nicht mal ansatzweise gerecht".

Sowohl die Einfahrten- als auch die Ausfahrten sowie die Abbiegespuren seien nicht konfliktfrei. Die Umfahrung unter der Hochbrücke leide zudem unter einer geringen Breite, so Rinker. Bei Aussagen wie: "Es könnte klappen" bis hin zu "bei deutlich mehr Verkehr läuft alles viel besser" kämen bei ihm Zweifel auf, ob die Gutachter wirklich von dieser Stelle reden. Wie mit den Fußgängern umgegangen werden soll, sei noch nicht geklärt. Auch hier könnte die Aussage "die suchen sich in aller Regel ihren Weg selber" die Einstellung der Planer wiedergeben.

Die Nachteile und Verluste durch die Bebauung könnten laut Rinkers Auffassung nicht ansatzweise ausgeglichen werden und finden daher nicht seine Zustimmung. Nach 30-monatiger Planungsarbeit hätte er sich ein verträglicheres Ergebnis gewünscht. "Aber vielleicht gibt es einfach auch nicht mehr her."

Abstimmungsergebnis

Für den Bebauungsplan stimmten: Martin Karsten, Peter Gaberle, Wolfgang Hauser, Annette Elben (alle CDU), Günther Danner, Ruth Hunds, Hans Häckel, Reiner Emmering, Ilse Götze (alle SPD) sowie Christoph Maaß (AfD) und Bürgermeister Acker. Dagegen votierten Thorsten Ade, Ralf Heinzelmann (beide CDU), Thomas Hartmann, Sabine Jaud, Jens Glatthaar und Dieter Rinker (alle Freie Wähler) sowie Sven Pfanzelt (Die Linke). Enthalten haben sich die Freie-Wähler-Stadträte Wolfgang Schittenhelm, Gerhard Melber und Sigmar Wehner. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zum Normenkontrollantrag steht noch aus.

Kommentar: Schauspiel

Das war erneut eine knappe Angelegenheit. Rechnet man Nein-Stimmen und Enthaltungen zusammen, so ergibt sich eine dünne Mehrheit für den Bebauungsplan, der die Ansiedlung des Aldis an der Hochbrücke ermöglicht – das Ja des Bürgermeisters mitgezählt. Einer der Pro-Aldi-Stadträte verließ die Sitzung nach der Abstimmung wieder. War er eigens zum Votieren gekommen? Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Sollte da ein positiver Beschluss auf Gedeih und Verderb durchgeboxt werden? Die Gutachter sehen keine Probleme in der Verkehrsführung und bei der Lärmbelastung. Das erscheint wohlwollend angesichts dessen, dass ein Planer zu Beginn der Diskussionen einmal gesagt hatte, der Verkehr werde schon ordentlich fließen. Dieter Rinker und sein Fraktionskollege Thomas Hartmann hatten sich zuletzt enthalten. Hut ab vor den beiden und allen anderen, die dieses Schauspiel nun klar nicht mittragen.