Viele Menschen begrüßen das neue Jahr mit Böllern und Raketen. Damit der Jahreswechsel aber ohne böse Überraschungen beginnt, sollten in jedem Fall die Gebrauchsanweisung sowie die Gefahrenhinweise auf den verschiedenen Feuerwerkskörpern gelesen werden. (Symbolfoto) Foto: dpa

Immer Gebrauchsanweisung und Gefahrenhinweise lesen. Leere Flaschen sind keine Abschussrampen für Raketen.

Oberndorf - Viele Menschen begrüßen das neue Jahr mit Böllern und Raketen. Damit der Jahreswechsel aber ohne böse Überraschungen beginnt, sollten in jedem Fall die Gebrauchsanweisung sowie die Gefahrenhinweise auf den verschiedenen Feuerwerkskörpern gelesen werden.

Böller, Kracher und Raketen gehören zudem nicht in Kinderhände und dürfen auch nur im Freien gezündet werden. Leere Flaschen können umfallen und sind deswegen als Abschussrampen für Raketen ungeeignet. Ebenso ist der Start von Balkonen aus sehr gefährlich, da die Flugbahn der Rakete durch darüber liegende Balkone oder Dachvorsprünge eingeschränkt ist. Außerdem ist es ein Gebot der Fairness, bei der Silvesterknallerei auf ältere oder kranke Menschen Rücksicht zu nehmen. In unmittelbarer Nähe von Seniorenheimen, Krankenhäusern und auch Kirchen ist das Abbrennen von Feuerwerksartikeln deshalb nicht erlaubt.

Die Verwendung dieser pyrotechnischen Artikel ist nur am 31. Dezember und 1. Januar gestattet. Der Verkauf kann in diesem Jahr ab dem 28. bis zum 31. Dezember erfolgen. Feuerwerk der Kategorie 1 (Kleinstfeuerwerk) darf dabei nur an Personen über 12 Jahre, Feuerwerk der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk) nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden.