Die Werbetafel dominiert das Bochinger Ortsbild. Foto: Danner

Banner "ziert" Ortsdurchfahrt. Nicht schön, aber legal. Ortschaftsrat appelliert an Grundstücksbesitzer.

Oberndorf-Bochingen - Eine große Werbetafel an der Ortsdurchfahrt in Bochingen hat mittlerweile auch den Ortschaftsrat beschäftigt. Fazit: Schön ist das nicht, verhindern lässt es sich allerdings kaum.

"Miet me!" prangt da großformatig in weißen Lettern auf blauem Grund und wirbt damit zunächst einmal für sich selbst als Werbefläche. Ortsvorsteher Martin Karsten erklärt auf Anfrage unserer Zeitung, dass es insgesamt sogar drei Anträge für das Aufstellen einer solchen Tafel gab. Zwei wurden jedoch wieder zurückgezogen. Vermutlich wollte der Antragsteller sich den besten Standort sichern.

Über die Größe der Werbetafel sei man dann aber schon ein wenig erschrocken, räumt Karsten ein. Das Corpus Delicti sei denn auch Thema im Ortschaftsrat gewesen. Denn die Gremiumsmitglieder wurden natürlich von einigen Bochinger Bürgern darauf angesprochen.

Laut Martin Karsten muss das Aufstellen solcher Tafeln genehmigt werden, sofern diese bestimme Maße einhalten. Da das Teil auf einem Privatgrundstück steht, gibt es also keine Handhabe, es zu untersagen. Anders, sagt Karsten, sähe es natürlich auf städtischen Flächen aus.

So bleibe dem Bochinger Ortschaftsrat also nichts weiter übrig, als an die Grundstücksbesitzer zu appellieren. Im jüngsten Gemeindeblatt hat das Karsten auch prompt getan. "Die einzige wirksame Möglichkeit", so heißt es dort, bestehe nach Auffassung des Ortschaftsrats darin, "mit der zur Verfügung stehenden Privatfläche sehr restriktiv umzugehen".

Das Gremium bittet daher alle Anlieger an der Durchgangsstraße, eventuelle Anfragen genauestens zu prüfen und bei nicht bestehende Notwendigkeit hier abzulehnen.

Ob dieses Bitte Früchte trägt, bleibt abzuwarten.