Hundehaltung: Stadtverwaltung erinnert an die Leinenpflicht

Oberndorf. Des einen Freud des anderen Leid: Hundebesitzer wollen mit ihrem Hund Gassi gehen und ihn auch mal ohne Leine laufen lassen. Dem Jogger aber ist ein unangeleinter Hund, der womöglich noch bellend auf ihn zukommt, ein Ärgernis. Deshalb: Wo und wann muss man seinen Hund anleinen?

Laut städtischer Polizeiverordnung sind Tiere allgemein so zu halten, dass niemand gefährdet oder belästigt wird. Für die Praxis bedeutet das in Oberndorf, dass Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen in bebauten Gebieten an der Leine zu führen sind. Ohne Leine dürfen die Hunde im Außenbereich und auf Waldwegen laufen. Sie müssen aber stets abrufbar sein und sich im Einwirkungsbereich der Hundeführer aufhalten.

Sonderregelungen gelten für gefährliche Hunde und Kampfhunde, auch mit bestandener Verhaltensprüfung. Diese müssen im gesamten Stadtgebiet außerhalb des privaten Grundstücks stets an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.

Und: Fremde Privatgrundstücke und landwirtschaftliche Flächen sind für Hunde tabu. Derzeit laufen Hunde laut Pressemitteilung insbesondere entlang des Neckars und am Hummelberg auf dem Lindenhof auf fremden Grundstücken und landwirtschaftlichen Flächen umher und verrichten dort ihre Notdurft. Haus- und Grundstücksbesitzer werden dadurch erheblich belästigt und das Erntegut auf den Feldern wird verunreinigt. Verschmutzungen sind daher unverzüglich zu beseitigen. Wer dies nicht tut, riskiert ein saftiges Bußgeld: Es drohen bis zu 1000 Euro.

Das Ordnungsamt bittet um gegenseitige Rücksichtnahme auf Wegen und Strecken, die häufig von Spaziergängern, Fahrradfahrern, Joggern und Hundeführern gleichermaßen benutzt werden. Im Zweifelsfall sollte der Hund bei Fuß oder besser angeleint bleiben.