Drogen haben dem Angeklagten offenbar die Motivation und den Ehrgeiz genommen. (Symbolfoto) Foto: pixabay

19-Jähriger erscheint nicht zu Verhandlung und beschimpft Polizisten. Richter zeigt klare Kante.

Oberndorf - Erst verschläft er die Gerichtsverhandlung, in der er sich wegen Diebstahls verantworten muss, dann beschimpft er die Polizisten, die ihn abholen, als "Vögel" und "Lullis". Damit hat sich ein 19-Jähriger aus dem Raum Oberndorf jede Menge Ärger eingehandelt.

Eigentlich war der 19-Jährige wegen einer Lappalie vor das Oberndorfer Amtsgericht geladen worden: Er hatte im Dezember vergangenen Jahres in einem Supermarkt auf dem Lindenhof ein Nasenspray im Wert von knapp vier Euro gestohlen. Durch sein Nichterscheinen vor Gericht beziehungsweise sein Verhalten dort ritt er sich jedoch immer weiter in den Schlamassel.

Als die Polizei ihn auf Anordnung von Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer vorführen wollte, habe der Vater - offenbar nichts von der Verhandlung wissend - die Tür geöffnet, berichtete einer der Polizeibeamten vor Gericht. Der Angeklagte habe auf die Anwesenheit der Polizisten sehr unwirsch reagiert. "Geht raus, ihr Vögel" und "verpisst euch", habe er gesagt und auf den Hinweis, dass die Polizei auf Anweisung des Gerichts handelt: "Und da schickt man euch Lullis?".

Er sei frech und unverschämt gewesen, fasste der Polizist das Verhalten zusammen. Selbst vor Gericht blieb der Angeklagte uneinsichtig und sagte, die Arme trotzig verschränkt: "Das war eine Machtdemonstration von eurer Seite aus, ganz einfach." Wenn, dann sei es eine Machtdemonstration des Richters gewesen, korrigierte Heuer den Angeklagten.

"Normalerweise stehle ich nicht"

Dieser konnte nicht erklären, warum er den Diebstahl, der ihm vorgeworfen wurde, begangen hat. "Ich weiß nicht, was mich da geritten hat. Ich hatte genug Geld dabei. Normalerweise stehle ich nicht", sagte er. Zudem hatte er die auferlegten 15 Stunden gemeinnützige Arbeit, damit das Verfahren eingestellt werden kann, nicht abgeleistet. "Ich hab’s einfach vernachlässigt, vergessen, in den Hintergrund gestellt", meinte der 19-Jährige achselzuckend. "Sie haben doch eh die Oberhand", meinte er mit Blick auf den Richter.

Je mehr Heuer zu den persönlichen Verhältnissen des an ADHS erkrankten jungen Mannes fragte, desto mehr bröckelte dessen Fassade. Das bockige Verhalten wich Hilflosigkeit. "Ich war nur so aufbrausend, weil es meinem Vater eh nicht gut geht, und dann steht auch noch die Polizei da", meinte er. Es stellte sich heraus, dass der Angeklagte mit einigen Problemen zu tun hat. Eine Zeit lang habe er regelmäßig Marihuana konsumiert. Den Hauptschulabschluss hatte er nur mit Ach und Krach geschafft, danach in den Tag hineingelebt.

In den vergangenen drei Jahren habe er insgesamt sieben Monate gearbeitet, erklärte der Angeklagte auf Nachfrage des Amtsgerichtsdirektors. Weil die Eltern recht früh an ihre erzieherischen Grenzen gestoßen seien, hatte der 19-Jährige einige Zeit in einer Jugendhilfeeinrichtung verbracht.

Eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe gab anschließend vor dem Amtsgericht noch ihre Einschätzung zum Angeklagten ab. Er sei psychisch nicht sonderlich stabil. Die Mutter strukturiere den Tag des Sohns. Der Konsum von Marihuana habe Ehrgeiz, Motivation und psychische Verfassung des 19-Jährigen beeinträchtigt, so die Einschätzung der Expertin. Bis heute könne der junge Mann nicht eigenständig leben.

"Da liegen offenbar schwere erzieherische Mängel vor", stellte Heuer fest. Mit der Strafe müsse man dem Angeklagten nun zeigen, wohin dieser Weg und die fehlende Einsicht führen.

"Da muss man deutliche Grenzen aufzeigen"

Die Reifeverzögerung sei offensichtlich, führte die Staatsanwältin anschließend aus. Zur Tatzeit sei der Angeklagte Heranwachsender gewesen. Hinterher habe er die Strafe und das Nasenspray bezahlt – das spreche für ihn. Allerdings zeige das Verhalten gegenüber der Polizei, dass er das Problem beim Machtbedürfnis des Staates und nicht bei sich selbst sehe. "Das geht so nicht weiter", meinte sie und schlug 30 Stunden gemeinnützige Arbeit und einen Wochenendarrest vor.

Richter Heuer schloss sich dem Vorschlag an und ergänzte, dass die Arbeitsstunden bis Oktober abgeleistet sein müssen. "Er erkennt nicht, wann er Anweisungen zu folgen hat und ist gefährdet, abzugleiten beziehungsweise dauerhaft kriminell zu werden", sagte Heuer mit Blick auf den Angeklagten.

Zudem habe er das Gerichtsverfahren einfach verpennt und sei dann noch frech geworden. "Das ist offenbar Mode geworden. Die Jugend hat den Eindruck, respektloses Verhalten und Beleidigungen bleiben folgenlos. Da muss man deutliche Grenzen aufzeigen, damit ein Umdenken stattfindet", zeigte Heuer klare Kante.

Wenn er die Stunden diesmal nicht ableiste, werde es zu einem Beugearrest von einer bis vier Wochen kommen, kündigte Heuer an. "Und jetzt können Sie überlegen, ob es diese Aktion wert war." Bevor der 19-Jährige den Gerichtssaal verließ, entschuldigte er sich noch bei den Polizisten, die er in den Morgenstunden so wüst beschimpft hatte.