Am Oberndorfer Schulverbund  kam es am Montag zu einer möglichen Gefährdungslage. Foto: Fuchs

Unbekannter verfasst Drohungen in "Snapchat"-Gruppe. Polizei gibt Entwarnung. Ermittlungen dauern an.

Oberndorf - Von einer möglichen Gefährdungslage und ganz bewusst nicht von einem Amokalarm spricht die Polizei über die Vorkommnisse am Oberndorfer Schulverbund am Montag dieser Woche. Die gute Nachricht: Die Bedrohungslage hat sich nicht bewahrheitet. Vorsicht ließ man dennoch walten.

Spätestens seit dem Amoklauf an einer Schule in Winnenden 2009 sind die Menschen sensibilisiert, wenn im Internet Androhungen von Straftaten auftauchen. Der Leiter des Oberndorfer Schulverbunds Michael Schwarz hat sich deshalb auch sofort an die Polizei gewandt, als ihm von einer solchen Androhung berichtet wurde.

Angst und Schrecken verbreiten

Auf Anfrage unserer Zeitung erreicht uns nun eine gemeinsame Erklärung des Schulverbunds und der Polizei zu einer möglichen Gefährdungslage am ersten Schultag nach den Herbstferien. Darin heißt es: "Am Donnerstag, 31. Oktober, wurde ein "Snapchat"-Verlauf bekannt, in welchem ein noch unbekannter Teilnehmer Drohungen gegenüber anderen Teilnehmern ausgesprochen hat. Die Drohungen wollte er angeblich am Montag drauf in die Tat umsetzen. Die bedrohten Teilnehmer aus der "Snapchat"-Gruppe gehören alle derselben Klasse des Schulverbunds Oberndorf an."

Die bisherigen Ermittlungen der Polizei haben bislang nicht zur sicheren Identifizierung der Person geführt, die die Drohungen verfasst hat.

Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wurde eine Gefährdungsbewertung von Spezialisten der Kriminalpolizei vorgenommen. Diese Bewertung führte zum Ergebnis, dass die Bedrohungen nicht ernst gemeint sein dürften, und es dem Schreiber vor allem darauf ankomme, Angst und Schrecken zu verbreiten.

Unterricht fand statt

Schulaufsichtsbehörden und Polizei haben sich deshalb abgestimmt, den Unterricht am Montag stattfinden zu lassen. Die Polizei war allerdings vor Ort. Die Ermittlungen in der entsprechenden Klasse werden weitergeführt.

Wie der Oberndorfer Polizeirevierleiter Ulrich Effenberger auf Nachfrage erklärt, hat so eine Androhung im Internet natürlich Konsequenzen für den, der sie ins Netz stellt. Sollte derjenige unter 13 Jahre alt sein, werde wohl das Jugendamt eingeschaltet. Ist er über 14 Jahre alt und damit strafmündig, kann er wegen des Straftatbestands "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" belangt werden. Dann werde auch darüber zu befinden sei, wer die Kosten eines solchen Polizeieinsatzes zu tragen hat.

Womit genau gedroht wurde, lässt die Polizei bewusst offen. Man möchte keine Nachahmer haben.

Info: Snapchat

Snapchat ist ein kostenloser Instant-Messaging-Dienst zur Nutzung auf Smartphones und Tablets. Der Dienst ermöglicht es, Fotos und andere Medien, die nur eine bestimmte Anzahl von Sekunden sichtbar sind, bevor sie automatisch entfernt werden, an Internet-"Freunde" zu versenden.