Die Polizei erwischte einen Autofahrer, der gleich dutzendfach ohne Führerschein unterwegs war. (Symbolfoto) Foto: dpa

Ein 30-Jähriger muss sich nun vor dem Amtsgericht in Oberndorf für die illegalen Autofahrten verantworten.

Oberndorf – Deutlich zu schnell, mit Alkohol im Körper und – wie sich herausstellen sollte – ohne Fahrerlaubnis war ein 30-Jähriger auf der Landesstraße zwischen dem Lindenhof und Fluorn unterwegs. Er wurde erwischt und muss sich nun vorm Oberndorfer Amtsgericht verantworten – wegen gut 80 Fahrten ohne Führerschein.

Denn die Fahrerlaubnis, die er den Polizeibeamten bei der Lasermessung vorzeigte, war schon lange ungültig. Sie war ihm bereits im Februar 2015 wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzt entzogen wurde. Der gelernte Mauerer gab das Dokument aber nicht ab, sondern meldete es als verloren. Damit konnte er seinem Arbeitgeber – einem Hochbauunternehmen im Kreis Rottweil – bei deren halbjährlichen Routinekontrolle den Führerschein vorzeigen und so regelmäßig die Firmenfahrzeuge nutzen. Dies alles räumte der 30-Jährige, dem Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer einen Pflichtverteidiger zur Seite gestellt hatte, in der Verhandlung unumwunden ein.

Der Staatsanwalt war eine ganze Zeit damit beschäftigt, die Liste der mehr als 80 Fahren ohne Führerschein vorzulesen, die dem Angeklagten vorgeworfen wurden. Zumeist war er von zu Hause zur Arbeit gefahren.

Aber auch für Einkäufe, oder um die Eltern zu besuchen, setzte er sich unrechtmäßig ans Steuer. Sein Arbeitgeber, dessen Fahrzeuge der Angeklagte nutzte, habe bis zum Verhandlungstag nicht gewusst, dass er seit langer Zeit gar keinen gültigen Führerschein mehr besaß, sagte der 30-Jährige. Dort habe er lediglich erklärt, dass er seine Fahrerlaubnis gerade erst verloren habe. Seither werde er von einem Kollegen daheim abgeholt, versicherte er dem Richter.

Der ermittelnde Polizeibeamte schilderte vor Gericht, wie er den Angeklagten zu Hause aufgesucht hatte, um ihm das Dokument abzunehmen und ihn zur Vernehmung aufs Revier zu bestellen. Das war am 20. Oktober 2017. Das Oberndorfer Revier habe um Amtshilfe aus Rottweil gebeten, und die dortigen Beamten ließen sich von der Hochbaufirma die Arbeitszeitlisten zeigen. Anhand derer konnte festgestellt werden, wann der Angeklagte gefahren war.

Freiheitsstrafe steht im Raum

Seit dem "Besuch" durch den Polizisten, so beteuerte der Maurer, habe er sich aber nicht mehr hinter ein Steuer gesetzt. Der Staatsanwalt hatte jedoch auch Fahrten vom 24. Oktober in seiner Anklage aufgelistet.

Da der 30-Jährige bereits wegen des Besitzes von nicht unerheblichen Mengen an Betäubungsmittel verurteilt worden und in der Vergangenheit schon wegen Fahrens ohne Führerschein sowie fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr aktenkundig geworden war, wollte es Heuer genau wissen. Schließlich stehe hier eine Freiheitsstrafe im Raum und die Entscheidung, ob diese noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Der Richter vertagte die Verhandlung auf den 19. März. Bis dahin soll die Polizei ihre Ermittlungen beim Arbeitgeber ausweiten und Zeugen benennen, die Heuer dann zur Fortsetzung der Verhandlung vorladen will.