Ein 44-Jähriger bekam bei einer nächtlichen Taxifahrt lange Finger. Foto: Arnold

Fall landet vor Gericht. Mann aus Oberndorf ist kein Anfänger in Sachen Straftaten.

Oberndorf - "Haarscharf ausgegangen" wie Richterin Hackenbruch meinte, ist der Diebstahl eines Smartphones für einen 44-jährigen Mann aus Oberndorf. Ein Blick ins Bundeszentralregister zeigte: Der Mann ist kein Anfänger in Sachen Straftaten.

Sein Gang sei nicht astrein gewesen, die Unterhaltung mit dem 44-jährigen Italiener dafür umso charmanter, sagte der als Zeuge geladene Taxifahrer vor dem Oberndorfer Amtsgericht aus. Er habe von Sizilien und seiner Familie erzählt – "eine unterhaltsame Fahrt" an diesem 15. Oktober vergangenen Jahres. Der sympathische Eindruck relativierte sich jedoch schnell, als das Betriebshandy im Wert von 450 Euro nicht mehr in der Ablage des Autos lag.

Der nebenberufliche Taxifahrer hatte den Dieb nachts gegen 2.30 Uhr am Schramberger Bahnhof aufgegriffen. Die Anzahlung von 20 Euro habe er sofort beglichen, den Rest wollte er in Oberndorf aus seiner Wohnung holen, berichtete der Fahrer. Als der Fahrgast am Oberndorfer Hafenmarkt nach 20 Minuten Wartezeit nicht wieder auftauchte und auch das Smartphone nicht mehr auffindbar war, ging der Fahrer zur Polizei. Praktisch war, dass dem Fahrgast in einer Kurve diverse Papiere aus der Jackentasche gefallen waren.

"Leicht angestrahlt"

Durch den Verlust des Betriebshandys habe der Fahrer nicht nur 34 Euro zu wenig gehabt, sondern auch keine anderen Taxirufe mehr empfangen können.

Einen stark alkoholisierten Eindruck habe der Fahrgast auf ihn nicht gemacht. "Er kam leicht angestrahlt auf mich zu und wirkte verwirrt, aber nicht voll neben der Kappe", meinte der Fahrer.

Genau das behauptete aber der straffällig gewordene 44-Jährige. Er könne sich an nichts erinnern und sei wohl stark betrunken in das Taxi eingestiegen. Schließlich habe er seit geraumer Zeit ein Alkohol- und Drogenproblem, versuchte schon einmal eine Therapie, flog aber wieder raus.

Die Sucht habe nach einem schweren Autounfall mit nachfolgender Depression begonnen, erklärte der Angeklagte. Sie sei auch der Grund für seine Scheidung gewesen. Außerdem hätten sich 13 000 Euro Schulden angehäuft, gab der zweifache Familienvater ohne Berufsausbildung zu. Momentan sitzt er wegen Geldstrafen noch bis September in der Justizvollzugsanstalt in Rottweil ein und verdient dort elf Euro pro Tag.

Als er das Smartphone am Tag darauf gesehen hätte, habe er es sofort mit einem Entschuldigungsbrief zurückgeschickt, Wortlaut: "Sorry, dachte war mein Handy, wollte zurückgeben, aber wusste nicht wie". Aber das relativierte sich, als der Zeuge aussagte, dass seine Chefin das Handy geortet habe und dieses sich am Tag darauf erst in Rottweil und dann in Balingen befunden habe.

Ein Zeichen setzen

Dass der Täter kein unbeschriebenes Blatt ist, zeigte sich beim Blick ins Bundeszentralregister. 19 Einträge hat der 44-Jährige darin seit 1994, unter anderem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahren ohne Fahrlerlaubnis, Unterschlagung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, räuberischer Erpressung, Trunkenheit im Verkehr und Diebstahls. Zweimal sah er die JVA bereits von innen, wegen Geldstrafen und widerrufener Bewährung.

Dementsprechend war auch die Forderung von Rechtsreferentin Pfisterer. Da alle Vorstrafen bislang nicht gefruchtet hätten, sehe sie von einer Geldstrafe ab und schlage eine Haftstrafe von vier Monaten und zwei Wochen ohne Bewährung vor. "Ein Zeichen muss gesetzt werden", sagte sie klar. Verteidiger Rainer Renz scheiterte dabei, auf verminderte Schuldfähigkeit zu plädieren und eine Geldstrafe auszuhandeln.

Richterin Hackenbruch entschied auf eine Freiheitsstrafe von vier Monaten und zwei Wochen mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Zudem müsse der Angeklagte eine Therapie machen. "19 Eintragungen im Register erlebt man nicht oft. Hier reicht eine Geldstrafe nicht mehr aus", befand sie.