Immer wieder gab es Ärger wegen Drogen. Foto: pixabay Foto: pixabay

Junger Mann erlebte bereits fünf Strafverfahren. Gefängnis soll ihn wachrütteln.

Oberndorf - Ein Päckchen Gras auf dem Weg zum Rottweiler Bahnhof gefunden und keine Ahnung, warum man es einsteckt? Die Erklärung eines 18-Jährigen, der im Zug mit 6,6 Gramm Marihuana in der Unterhose aufgegriffen wurde, fand Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer nicht sonderlich glaubwürdig.

Er sei in Rottweil mit Kollegen unterwegs gewesen und habe das Päckchen auf dem Weg zum Bahnhof neben einer Sitzbank gefunden, schilderte der 18-Jährige vor Gericht. Naja, eigentlich habe es der Freund gefunden. "Was für ein Glückspilz", kommentierte Heuer den Fund. Ja, er habe gewusst, worum es sich handelte und das Tütchen einfach eingepackt, so der 18-Jährige. "Um es in einen Mülleimer zu tun oder in einen Schaukasten zu hängen?", fragte der Richter nach. Auch nach mehrmaligem Nachhaken gab der junge Mann an, er wisse nicht, warum er das Tütchen eingesteckt habe.

"Sie denken wohl, das ist meine erste Sitzung, und ich glaube Ihnen das. Denken Sie, es ist klug, so etwas zu erzählen? Ich fühle mich nämlich auf den Arm genommen", schlug Heuer einen deutlichen Ton an. "Aber wenn es doch die Wahrheit ist", so der 18-Jährige, um kurz darauf zu ergänzen: "Ja, vielleicht hätte ich es geraucht." Früher habe er fünfmal pro Monat Marihuana konsumiert, gab er zu.

Staatliche Grenzen soll ihn "in die Spur" bringen

Als die Polizei ihn am Tattag im April im Zug nach Oberndorf kontrollierte, habe der 18-Jährige kooperiert, berichtete der als Zeuge geladene Polizist. Auf ihn aufmerksam geworden sei man aufgrund des starken Marihuanageruchs, der von ihm ausgegangen sei. Er habe das Tütchen dann freiwillig ausgehändigt.

Dass Drogen kein neues Thema für den Angeklagten sind, wurde bei der Klärung der persönlichen Verhältnisse deutlich. Wegen Alkohols und Drogen habe es immer wieder Streit mit der Mutter gegeben. Seit vergangenem Herbst suche er Arbeit, so der Angeklagte. "Ich habe mich nicht richtig bemüht, aber jetzt klappt es", versicherte er. Den Marihuana-Konsum habe er mit dem Geld der Mutter finanziert. Eine Arbeitsstelle brach er ab, weil es "körperlich zu hart" war.

Auch strafrechtlich ist der 18-Jährige schon in Erscheinung getreten, etwa wegen Diebstahls, Verstoß gegen das Waffengesetz, Verbreitung pornografischer Schriften und eines Betäubungsmittel-Delikts.

"Wie kriegen wir ihn in die Spur?", fragte Richter Heuer nachdenklich. "Wenn man nur zu Hause herumsitzt, tendiert man dazu, sich zuzudröhnen, um die Probleme zu vergessen", meinte er.

Der Sohn habe sich seiner Mutter erzieherisch immer weiter entzogen, gab eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe ihre Einschätzung ab. Aktuell lebe der 18-Jährige von Tag zu Tag. Er brauche Struktur. "Der Ernst der Lage ist ihm nicht klar." Das Marihuana hemme ihn, verschiedene Dinge anzustoßen, und letztlich in seiner Entwicklung.

Richter Heuer verurteil den 18-Jährigen zu Arrest

Arbeitsstunden habe er ja schon einige Male aufgebrummt bekommen – ohne Wirkung, meinte Heuer. "Er muss wachgerüttelt werden, vielleicht durch einen Jugendarrest. Nach fünf Strafverfahren reicht es", so die Einschätzung des Richters.

Das Bedauerliche, auch wenn das ein wenig zynisch klinge, sei, dass das Delikt nicht so richtig viele Arbeitsstunden hergebe, so dass der 18-Jährige in einen strukturierten Alltag hineinkomme.

"Dass der Angeklagte nicht weiß, was er mit Marihuana im Wert von 70 Euro anfangen soll, nehme ich ihm nicht ab", sagte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag. Die bisherigen Strafen hätten den 18-Jährigen wohl nicht sonderlich beeindruckt. Trotzdem schlug sie, neben einem Kurzarrest, Arbeitsstunden vor.

Richter Heuer verurteilte den jungen Mann schließlich zu zwei Tage Arrest, 30 Arbeitsstunden und suchttherapeutischen Gesprächen. Die Antriebslosigkeit des 18-Jährigen werde durch seine Sucht befeuert. "Er flüchtet lieber in eine Scheinwelt aus Playstation, stumpfsinnigen Fernsehsendungen und Rauschgift. Die ersten beiden Dinge sind bedauerlich, aber nicht strafbar, der Besitz von Marihuana schon. Man kann ihn nicht zur Arbeit tragen, aber man muss ein Signal setzen. Wenn eine erzieherische Grenze nicht mehr reicht, dann muss es eben eine staatliche sein."