Die Bahn muss ihre Anrede ändern (Symbolbild). Foto: IMAGO/Dirk Sattler

Nach einem Gerichtsurteil muss die Deutsche Bahn in ihren Kundengeschäften künftig die Anrede ändern. Die Hintergründe.

Die Deutsche Bahn muss nach einem Gerichtsurteil in ihren Kundengeschäften die Anrede ändern. Das Unternehmen müsse entweder auf die Anrede „Herr“ oder „Frau“ ganz verzichten oder weitere Anreden anbieten, damit sich auch Menschen angesprochen fühlen, die sich nicht als Mann oder Frau empfinden, befand der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main am Dienstag.

Geklagt hatte die Person René-Rain Hornstein aus der Nähe von Osnabrück, die zurzeit ein Promotionsverfahren in Psychologie absolviert. Sie hatte im September 2019 über die Website der Deutschen Bahn eine Fahrkarte gekauft. Diese ermöglicht bisher nur eine weibliche oder männliche Registrierung und verhinderte es, das Ticket zu buchen, wenn man sich nicht einem der beiden Geschlechter zuordnet.

Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung

Die Bahn müsse es ab sofort unterlassen, die klagende Person zu diskriminieren, indem diese sich als Frau oder Mann anreden lassen müsse, verkündete die Vorsitzende Richterin Charlotte Rau. Weiterhin müsse die Bahn ab Beginn nächsten Jahres in ihrem Kundengeschäft überhaupt die Diskriminierung unterlassen, dass sie zwingend die Angabe der Anrede „Frau“ oder „Herr“ verlangt. Bei Zuwiderhandlung müsse die Bahn ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro zahlen oder alternativ eine Haftstrafe in Kauf nehmen.

Das Gericht sprach der klagenden Person eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro plus Zinsen zu. Sie hatte eine Entschädigung über 5.000 Euro gefordert. Außerdem müsse die Bahn Kosten der klagenden Person in Höhe von knapp 500 Euro übernehmen. Die Verfahrenskosten wurden beiden Parteien je zur Hälfte auferlegt. Zur Urteilsverkündung war keine der Parteien erscheinen.