Auch Privatpersonen stehen in der Pflicht, für freie Gehwege zu sorgen. Foto: Klossek

Ignorieren der Räum- und Streupflicht kann Konsequenzen nach sich ziehen.

Oberes Bregtal - Alle Jahre wieder erinnern die Kommunen im Winter an die Pflicht für Anwohner, Gehwege freizuräumen. Denn das hilft den Fußgängern nicht nur, trockenen Fußes von A nach B zu kommen – es bewahrt allen voran auch vor einer möglichen Anklage.

Winterzeit ist Schippzeit – sobald der erste Schnee fällt, rücken die Räumdienste von Bund, Land, Kreis und Kommune aus. Doch auch Privatpersonen stehen in der Pflicht, für freie Gehwege zu sorgen.

Angesichts der jüngsten Schneefälle erinnern die Kommunen erneut daran, was dann von den Anwohnern erwartet wird. Die "dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen, die Bestandteil einer öffentlichen Straße sind", wie es in der Streupflicht-Satzung der Stadt Furtwangen heißt, müssen von Schnee befreit, gereinigt und bei Glätte bestreut werden.

In den jeweiligen Satzungen der Kommunen – die variieren können (siehe Infokasten) – wird dabei ganz genau geregelt, auf welche Breite und zu welchen Tageszeiten die Wege freigeräumt werden müssen. Darüber hinaus wird angegeben, welche Materialien zur Bestreuung der Straße genutzt werden dürfen. Zuständig für diese Arbeiten ist in erster Linie der Grundstückseigentümer, er kann sie aber auch auf die Mieter übertragen.

Doch was passiert eigentlich, wenn man seiner Pflicht nicht nachkommt? "Wenn keine Person zu Schaden kommt, ist es in erster Linie ein Verstoß gegen die Satzung der Gemeinde", erklärt Polizeisprecher Michael Aschenbrenner. Die Geldstrafe liegt hierbei laut den Satzungen in Furtwangen, Vöhrenbach und Gütenbach je nach Tatbestand zwischen fünf und 1000 Euro.

Die Kontrolle der Streupflichtsatzung liegt in erster Linie bei der Ortspolizeibehörde, also dem Gemeindevollzugsbediensteten. Wird allerdings eine Person wegen eines nicht geräumten Fußgängerweges verletzt, kann auch die Polizei aktiv werden. Dies gilt sowohl, wenn die Person auf dem Gehweg stürzt als auch wenn ihr dies passiert, weil sie wegen des nicht geräumten Weges auf die Straße ausweichen muss.

Im Falle eines Verletzten wiegt die Strafe besonders schwer. "Dann steht der Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung im Raum", so Aschenbrenner. "Ganz locker darf man nicht damit umgehen, da sich eben Konsequenzen ergeben können – strafrechtlich wie zivilrechtlich."

Neben nicht geräumten Gehwegen sind im Oberen Bregtal laut Matthias Horn, Leiter des Polizeipostens Furtwangen, vor allem Dachlawinen eine Gefahr. "Wenn eine Dachlawine herunterkommt und ein Auto trifft oder einen Fußgänger, dann kommt es in der Regel zum Rotkreuz-Einsatz und dann werden wir automatisch hinzugezogen", erläutert er. Das gelte insbesondere, wenn der Straßenverkehr betroffen ist.

"Das gibt es immer mal wieder, keine Frage", sagt der Polizeihauptkommissar über die wetterbedingten Unfälle im Winter. Es handle sich aber eher um die Ausnahme als die Regel. Etwa ein bis zweimal im Jahr gebe es solche Meldungen. Einen Schwerpunkt, wo es gehäuft zu solchen Vorfällen kommt, sei indes nicht auszumachen.