Das ehemalige Offizierskasino in Villingen. Foto: Marc Eich

Die Stadt will das ehemalige Offizierskasino an der Ecke Kirnacher Straße/Richthofenstraße in Villingen aus dem Dornröschenschlaf wecken. Nun steht das Mindestgebot für einen Verkauf fest.

Das frühere Offizierskasino der französischen Garnison – der Ort, wo einst Empfänge und Feierlichkeiten der besonderen Art gefeiert und zelebriert wurden, soll aus dem Dornröschenschlaf erweckt werden.

 

Nach dem Beschluss des Gemeinderates startet die Stadt Villingen-Schwenningen das Verfahren zur beabsichtigten Veräußerung des Grundstücks des ehemaligen Offizierskasinos. Damit wird ein weiterer Schritt zur Entwicklung des Quartiers Oberer Brühl eingeleitet, heißt es in einer Pressemitteilung.

Ziel des Verfahrens sei es, einen Käufer für eine etwa 1860 Quadratmeter große Fläche an der Ecke Kirnacher Straße/ Richthofenstraße in Villingen zu finden. Das zu veräußernde Grundstück im Baugebiet Oberer Brühl ist mit dem ehemaligen, denkmalgeschützten Offizierskasino der früheren Mangin-Kaserne bebaut. Interessierte Käufer können bis einschließlich Dienstag, 15. April, per E-Mail an liegenschaftsamt@villingen-schwenningen.de (Betreff „Ausschreibung ehemaliges Offizierskasino Oberer Brühl – Interessenbekundung“) ihr grundsätzliches Interesse zur Teilnahme am Verfahren bekunden.

Preis und Bedingungen

Das Mindestkaufpreisgebot für das Grundstück beträgt etwa 350 000 Euro, informiert die Stadt weiter. Die Auswahl des Käufers erfolgt nicht ausschließlich anhand des gebotenen Kaufpreises, sondern im Wesentlichen auf Grundlage einer Bewertung des Konzeptvorschlages. Die Konzepte werden anhand der Kriterien „Nutzungsidee- und -konzeption“, „Architektur und Freiraum“, „Energetische und nachhaltigkeitsbezogene Kriterien“ sowie „Kaufpreis“ bewertet, heißt es weiter.

So sollen sich die Vorschläge zur Nachnutzung des Gebäudes beispielsweise gut in das neu entstehende Quartier einfügen. Weitere Informationen zum Verfahren sind unter www.villingen-schweningen.de zu finden. Die Bewerbungen inklusive Angebote können nach der Interessensbekundung dann bis Mitte Juli bei der Stadtverwaltung eingereicht werden.

Nach einer anschließenden verwaltungsinternen Prüfung sowie gegebenenfalls erforderlichen Nachverhandlungen erhalten dann bis zu maximal drei Bewerber die Möglichkeit, ihre Konzepte im Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen vorzustellen. Dieser trifft dann die Entscheidung, an wen das Grundstück veräußert werden soll.