Rund 175.000 Freiburger dürfen bei der Oberbürgermeisterwahl wählen gehen. Foto: Alexander Blessing

Nur zwei der acht Gegenkandidaten wird bei der OB-Wahl in Freiburg eine Chance gegen Amtsinhaber Martin Horn eingeräumt.

Acht Kandidaten treten am kommenden Sonntag bei der Freiburger Oberbürgermeisterwahl gegen Amtsinhaber Martin Horn an. Jeder der Kandidaten musste 250 Unterstützerunterschriften von wahlberechtigten Personen einreichen.

 

Wer sind die Kandidaten?

Neun Kandidaten stehen in folgender Reihenfolge auf dem Stimmzettel: Florian Braune (Freie Wähler), Martin Horn (parteilos), Wim Kölker (parteilos), Achim Wiehle (parteilos), Monika Stein (parteilos), Dejan Mihajlovic (parteilos), Claudio Probst (Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands), Martin Borgmann (Die PARTEI), Karl Schwarz (AfD). Weil mehrere Kandidaten ihre Bewerbung zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgegeben hatten, wurde die Reihenfolge im Gemeindewahlausschuss am 31. März ausgelost. Für alle späteren Bewerbungen gilt die Reihenfolge der Einreichung.

Wer sind die aussichtsreichsten Kandidaten?

Amtsinhaber Martin Horn liegt laut Umfragen derzeit vorne. Als seine stärksten Konkurrenten gelten Monika Stein, die bereits 2018 bei der OB-Wahl angetreten war sowie Achim Wiehle. Stein hat ein breites Bündnis des Gemeinderats hinter sich und hofft in der Grünen-Hochburg dank ihrem Fokus auf Klimapolitik zu punkten. Achim Wiehle wird von der CDU unterstützt und sieht sich als Kandidat der bürgerlichen Mitte. Auch ihm werden Chancen zugerechnet. Allen anderen werden lediglich Außenseiterrollen zugetraut.

Seit 2023 greift eine neue Regelung

Was passiert, wenn kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht?

Gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der Stimmen erhält. Gelingt dies im ersten Wahlgang keinem der Kandidaten, wird seit März 2023 in Baden-Württemberg eine neu Regelung angewendet. Dann treten drei Wochen später die beiden Stimmenstärksten Kandidaten aus dem ersten Wahlgang gegeneinander an. In Freiburg fällt eine mögliche Stichwahl auf Sonntag, 17. Mai.

Wer darf Freiburgs Oberbürgermeister wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen und EU-Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und ihre Hauptwohnung seit mindestens drei Monaten in Freiburg haben. Das sind in Freiburg etwa 175.000 der rund 240.000 Bürger.