Der 62-Jährige hat laut Staatsanwalt am 2. Juni vergangenen Jahres in Schwenningen zwei Schüsse auf einen 30-jährigen Mann abgefeuert. Foto: Reutter

62-Jähriger schießt auf Sohn der Lebensgefährtin. Geschehnisse "fast schon filmreif".

Bad Dürrheim-Oberbaldingen/VS-Villingen - Als »fast schon filmreif« bezeichnet David Boehm, Pressesprecher am Amtsgericht in Villingen, die Geschehnisse um die Tat eines 62-jährigen Mannes aus Oberbaldingen.

Der 62-Jährige hat laut Staatsanwalt am 2. Juni vergangenen Jahres in Schwenningen zwei Schüsse auf einen 30-jährigen Mann abgefeuert. Nun muss sich der Oberbaldinger vor Gericht verantworten. Die öffentliche Hauptverhandlung ist am Donnerstag, 31. Januar, 13.30 Uhr, unter Vorsitz von Richter Christian Bäumler im Amtsgericht in Villingen. Boehm geht davon aus, dass mindestens drei Zeugen vernommen werden: die Polizei, das 30-jährige Opfer sowie die Mutter des 30-Jährigen, die zugleich mit dem 62-jährigen Schützen befreundet war. Die Staatsanwaltschaft erhebt gleich in vier Punkten Anklage, wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter schwerer Brandstiftung, einem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und einer Trunkenheitsfahrt.

In seiner Pressemitteilung geht Boehm kurz auf den Tathergang ein und bezieht sich dabei auf die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Konstanz. Demnach habe der 62-Jährige aus Oberbaldingen am 2. Juni am Tatort in einer Schwenninger Wohnung mit Hilfe eines Klapprevolvers auf den Sohn seiner Lebensgefährtin geschossen und zwei Mal getroffen. Anschließend sei er mit einem Blutalkoholgehalt zwischen 2,72 und 3,72 Promille mit seinem Fahrzeug nach Hause nach Oberbaldingen gefahren und habe 25 Liter Benzin im Eingangsbereich seiner Wohnung ausgeleert.

Es soll ein hochentzündliches Benzin-Luft-Gemisch entstanden sein, das schon durch einen kleinen Funkenflug hätte entzündet werden können.

Dem Angeklagten sei bekannt gewesen, dass sich im nachbarlichen Anwesen, welches vom Haus des Angeklagten nur durch eine Holzwand getrennt sei, eine ältere Person aufhielt.

Auf den vom Sondereinsatzkommando Baden-Württemberg eingesetzten Diensthund habe der Angeklagte fünf Schüsse abgegeben, wobei die Schüsse in den Bereich erfolgten, in welchem sich das hochentzündliche Benzin-Luft-Gemisch befunden habe. Der Angeklagte habe zudem illegal einige, dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegende Gegenstände besessen. In der Anklageschrift werden ein Schnellfeuergewehr und eine Splitterhandgranate genannt.