Das Freibad in Rottenburg liegt direkt am Neckar. Foto: Wolfgang Frank/Stadtwerke Rottenburg

Das Freibad in Rottenburg startet am 18. Mai in die neue Saison. Mitten in der Diskussion um das Baden „oben ohne“ in mehreren Städten in Deutschland haben die Rottenburger Stadtwerke ihre Badeordnung hinsichtlich der Badekleidung aktualisiert.

In Berlin und Köln ist das Schwimmen „oben ohne“ für Frauen bereits genauso erlaubt wie für Männer. Auch in Freudenstadt hat der Gemeinderat entschieden, dass im Panoramabad kein Bikini-Oberteil mehr getragen werden muss. In Rottenburg haben sich die Stadtwerke vor dem Start der Freibadsaison am Feiertag Himmelfahrt Gedanken über die Badeordnung gemacht – und diese präzisiert. Bäderleiter Philipp Auer sagt unserer Redaktion: „Wir haben die Bäderordnung aktualisiert, um klare Regelungen bezüglich der Badekleidung zu schaffen. Dabei haben wir besonders darauf geachtet, dass sich die Gäste in unseren Bädern wohlfühlen und respektiert werden, unabhängig von ihren kulturellen Hintergründen und individuellen Präferenzen.“

Das ist neu in der Badeordnung

Neu in der Badeordnung steht demnach folgender Absatz: „Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badekleidung (für weibliche Badegäste: Bikini, Burkini, Badeanzug oder für männliche Badegäste: Badehose, Badeshorts oder Schwimmanzug) gestattet. Das Tragen von Unterwäsche unter der Badebekleidung sowie das Tragen von Straßen-, Freizeit- und Sportbekleidung im Nassbereich ist nicht gestattet, synthetische UV-Schutzkleidung ist erlaubt. Ob die Badekleidung den Anforderungen entspricht, entscheidet im Zweifelsfall das Bäderpersonal.“

Was gilt auf der Liegewiese?

Schwimmen „oben ohne“ ist also in der Bischofsstadt Rottenburg nicht erwünscht. Doch wie sieht es in Sachen Bekleidungsvorschriften beim Sonnen auf der Liegewiese aus? Dazu macht die Haus und Badeordnung keine genauen Angaben. Bäderchef Auer sagt dazu: „Der Aufenthalt auf der Liegewiese kann in Straßen-, Freizeit- und Sportkleidung oder in üblicher Badekleidung erfolgen.“ Ob zur Freizeitkleidung ein Bikini-Oberteil gehört, wird von den Stadtwerken nicht näher definiert. Ein ebenfalls allgemein gehaltener Hinweis in der Badeordnung besagt: „Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.“

Was sonst noch tabu ist

Abseits von Kleidervorschriften definiert die Badeordnung noch einige Tabus: So sind etwa sexuelle Handlungen jeglicher Art untersagt und werden gegebenenfalls zur Anzeige gebracht. Das Benutzen von Handys, Smartphones und Tablets ist in den Bädern ebenfalls nicht erwünscht. Auch das Fotografieren und Filmen fremder Personen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Tiere dürfen nicht mit ins Freibad gebracht werden.

Öffnungszeiten Freibad und Hallenbad

Das Freibad ist ab Donnerstag, 18. Mai, täglich von 7 bis 20.30 Uhr geöffnet. Mit der Öffnung des Freibads wird das Hallenbad für die Öffentlichkeit geschlossen. Vom 19. Mai bis zum 26. Juli ist das Hallenbad nur für Schulen, Schwimmschulen, Gruppen und Vereine geöffnet. Bis zum Ende der Sommerferien ist im Hallenbad eine Sommerpause.

Mit Punktekarten lässt sich Geld sparen

Eine Saisonkarte wie beispielsweise im Tübinger Freibad bieten die Rottenburger Stadtwerke nicht an. Mit den sogenannten „Punktekarten“ können die Nutzer aber günstig die Bäder besuchen. Bäderleiter Philipp Auer sagt: „Wir haben uns für die Einführung von Punktekarten entschieden, da diese den Besuchern mehr Flexibilität bieten. Eine Punktekarte kann im Hallen- und Freibad genutzt werden und verfällt nicht nach einer Saison. Mit einer 100-Punkte-Karte kostet der Eintritt umgerechnet nur 2,90 Euro.“ Die Gültigkeit der Mehrfachkarten beträgt fünf Jahre ab Kaufdatum. Der Eintritt für Kinder bis drei Jahre ist kostenfrei.