Eine Weihnachtskrippe mit den üblichen Figuren Foto: Christian Lademann/dpa

Maria und Josef sind damals in Betlehem im Stall gelandet. Doch wie verhält es sich eigentlich, wenn Menschen auf dem Kleinen Heuberg kein Dach über dem Kopf haben?

„Auch Josef machte sich auf den Weg. Aus Galiläa, aus der Stadt Nazaret, ging er nach Judäa in die Stadt Davids, nach Betlehem. Denn er stammte aus der Familie von König David. Dorthin ging er, um sich einschreiben zu lassen, zusammen mit Maria, seiner Verlobten; die war schwanger. Während sie dort waren, geschah es, dass für Maria die Zeit der Entbindung kam. Sie gebar ihren Sohn, den Erstgeborenen, wickelte ihn in Windeln und legte ihn in eine Futterkrippe im Stall. Denn in der Herberge hatten sie keinen Platz gefunden.“

 

So steht die allseits bekannte Weihnachtsgeschichte in Lukas 2 beschrieben. Josef und Maria benötigen eine Bleibe und kommen in einem Stall unter. Doch wie ergeht es Menschen, die auf dem Kleinen Heuberg oder im Schlichemtal ohne Unterkunft bleiben? Die Stadtchefs der drei größten Gemeinden geben Auskunft.

Rosenfeld ohne Obdachlose

„Wir haben keine Obdachlosen. Das ist eher das Thema in Großstädten“, hält sich Rosenfelds Bürgermeister Thomas Miller nicht lange mit dem Thema auf. Sein Kommentar lautet: „Wir sind kurz als Unterbringungsbehörde zuständig, aber bei uns hängt in der Stadt niemand im Schlafsack rum.“

Schömberg: Zusammenarbeit mit der Polizei

„Toi toi toi, wir haben keine Obdachlosen“, zeigt sich auch Schömbergs Bürgermeister Karl-Josef Sprenger erleichtert. Gesteht aber ein: „Wir hatten auch schon die Situation.“

Die Wohnungen, die sich in Eigentum der Gemeinde befinden, seien jedoch durch Asylanwohner aus dem afrikanischen Raum und der Ukraine belegt. „In einen Sozialwohnungsbau haben wir nie investieren können, es trifft uns insgesamt aber auch selten.“

Häufig stünden die Fälle in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt oder Brandfällen. „Dann lassen wir die Person nicht im Regen stehen, sondern sorgen dafür, dass sie Obhut erhält.“ Wenn alle Stricke reißen, würden auch Hotels oder Pensionen infrage kommen, jedoch versuche die Verwaltung stets, es „hinter der bisherigen Wohnungstür zu regeln“ oder den Bekanntenkreis einzuspannen. Im Falle häuslicher Gewalt könne beispielsweise in Zusammenarbeit mit dem Polizeivollzugsdienst ein Hausverbot gegenüber der gewalttätigen Person ausgesprochen werden.

Armut in Deutschland

Übrigens: Die Kosten zur Unterbringung trägt die in Obdachlosigkeit geratene Person selbstständig. Entweder durch eigene finanzielle Mittel oder manchmal greift auch die Gebäudeversicherung, etwa im Brandfall. Besteht eine soziale Bedürftigkeit, erhält die Gemeinde die Erstattung vom Landkreis. Eine Satzung über Obdachlosenunterkünfte macht hierfür genaue Angaben.

„In Deutschland gibt es große Diskussionen über die richtige Vermögensverteilung im Land. Wenigen Reichen gehört die Hälfte des gesamten Vermögens“, skizziert Sprenger. „Als arm gilt der, der weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hat. Armut bei uns im Land ist zwar völlig anders als in Entwicklungsländern, wird sich mit dem demografischen Wandel aber verschärfen. Jedes fünfte Kind lebt bereits in Armut oder ist davon bedroht.“

Geislingen: Eine Frage der Menschlichkeit

Geislingens Bürgermeister Oliver Schmid erkennt an: „Diese Fälle gibt es, ja. Auch wir haben jährlich ein bis zwei Menschen.“ Dabei handle es sich in der Regel um einzelne Personen. „In Geislingen muss aber niemand frieren. Wir haben die Verantwortung, Schutz, Wärme und Würde zu gewährleisten. Es ist aber nicht nur eine Frage der Verantwortung, sondern auch der Menschlichkeit.“

Schmid unterscheidet zwischen zwei Optionen, die im Falle einer plötzlichen Obdachlosigkeit bestehen. Einerseits kann es dazu kommen, dass einem obdachlosen Menschen ein Mietverhältnis angeboten werden kann. Aufgrund dessen, dass der Kleine Heuberg jedoch insgesamt keinen sozialen Wohnbau hat und die Eigentumsgebäude der Gemeinden gering sind, besteht selten die Chance auf ein Mietverhältnis. Daher greift meist die sogenannte Einweisungsverfügung. Demnach wird einem bedürftigen Menschen Obdach gewährt, jedoch erlischt diese Verfügung nach wenigen Monaten.

„Die Menschen sind immer gehalten, sich was Dauerhaftes zu suchen“, merkt der Schultes an. „In Deutschland muss niemand auf der Straße leben. Vielfach ist es eine bewusste Entscheidung. In Deutschland hat jeder die Möglichkeit, eine Unterkunft zu bekommen.“

Menschen nicht gegeneinander ausspielen

Und wenn der Bürgermeister „jeder“ sagt, ist tatsächlich auch jeder gemeint. Ganz nach dem Grundsatz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ muss die Person keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Es ist nur so, dass Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit gar nicht erst als obdachlos gelten, sondern unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen und die entsprechenden Verfahren durchlaufen.

Dabei ist Schmid wichtig, zu betonen: „Vor allem in den sozialen Medien ist viel Nicht-Wissen vorhanden. Man darf nicht Flüchtlinge und Menschen, die obdachlos sind, gegeneinander ausspielen.“ Es würde oft der Eindruck erweckt, dass Flüchtlinge sämtliche Leistungen erhielten, während Menschen aus Deutschland auf der Straße leben müssten. „Das zu behaupten, ist nicht statthaft. Jeder hat die Möglichkeit, notdürftig Unterkunft zu bekommen.“