Das Flüchtlingswohnheim der Gemeinde im Kapellengrün in Rheinweiler steht seit fast zehn Jahren. 2017 wurde es eingeweiht. Foto: Claudia Bötsch

Die Gebühren je Wohnplatz steigen in Bad Bellingen auf monatlich 273 Euro. Aktuell sind in Unterkünften der Gemeinde 86 Flüchtlinge und Obdachlose untergebracht.

Der Bad Bellinger Gemeinderat hat der geänderten Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften einmütig zugestimmt. Basierend auf der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung steigen die Gebühren ab 1. Mai monatlich von 215 Euro auf 273 Euro je Wohnplatz.

 

„Mit der Gebühr sind rechnerisch alle der Gemeinde entstehenden Kosten im Bereich der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung gedeckt“, heißt es in der Verwaltungsvorlage.

Die Gebühren seien kostendeckend zu kalkulieren, ein Gewinn dürfe nicht erwirtschaftet werden, wurde in der Sitzung deutlich gemacht.

Was zu den Gebühren zählt

Die Gebühren sind nicht mit der Miete zu verwechseln. Unter die Gebühren fallen sämtliche Betriebskosten, die für eine Unterkunft anfallen: von den Energiekosten über Müllgebühren und Kosten für Hausmeister und Schornsteinfeger bis hin zur Grundsteuer.

Wer die Gebühren zahlt

Die Gebühren für die Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen sind grundsätzlich von den untergebrachten Personen selbst zu tragen, sofern sie über eigenes Einkommen verfügen. Da dies jedoch oft nicht der Fall ist, übernehmen Landratsamt oder Jobcenter.

So viele sind untergebracht

Aktuell seien in der Gemeinde Bad Bellingen „im Rahmen einer solchen Unterbringung 86 Personen eingewiesen“, berichtete Hauptamtsleiter Niklas Grießhammer dem Gemeinderat. Darunter seien es 80 Flüchtlinge und sechs Obdachlose im Kernort und den Ortsteilen.

Etwa die Hälfte von ihnen (41 Personen) wohnen in der Unterkunft im Kapellengrün am Sportplatz in Rheinweiler. Außerdem hat die Gemeinde zwölf Apartments im Bad Bellinger Hebelweg angemietet. Ein Großteil davon sei belegt. Dazu kommen einzelne Wohnungen, welche die Gemeinde von Privatleuten angemietet hat.

Puffer für kurzfristige Zuweisungen

Im Ratsrund kam die Frage auf, ob derzeit zu viele dieser Wohnungen ungenutzt seien. „Wir haben aktuell einiges in Reserve“, entgegnete der Hauptamtsleiter. Es sei wichtig, immer einen gewissen Puffer zu haben, um kurzfristige Zuweisungen von Flüchtlingen auffangen zu können. Man prüfe jedoch, welche Mietverhältnisse weitergeführt werden sollen und welche nicht.

Im Vergleich zu vor ein paar Jahren hat sich die Situation bei der Anschlussunterbringung merklich entspannt. Nach Beginn des Ukrainer-Kriegs zählte der Kurort etwa doppelt so viele Flüchtlinge – also um die 160 Personen – in der Anschlussunterbringung.