Im Wahlkampf um den Rottweil OB-Posten dürfen seit Dienstag die Plakate aufgehängt werden. Es gilt, etliche Regeln zu beachten. Foto: Otto

Der Wahlkampf in Rottweil nimmt langsam schärfere Züge an. Jetzt wirft Daniel Karrais, FDP-Stadtrat und Landtagsabgeordneter, Bewerber Christian Ruf vor, sich nicht an die Plakatierungsregeln zu halten.

Rottweil - Seit einigen Tagen hängen die Wahlplakate an vielen Laternenmasten und andere Plätzen in der Stadt. Was manchen Passanten nicht bewusst sein dürfte: Wo und in welchem Abstand jeder Kandidat ein Plakat aufhängen darf, ist in Rottweil recht ausführlich – manche sagen kompliziert – geregelt. Es gibt unter anderem genaue Angaben, in welcher Höhe und in welcher Frequenz – nämlich nur an jedem dritten Lichtmast, wenn dieser kein Verkehrszeichen trägt – die Plakate aufgehängt werden dürfen. Also: Zweimal das Konterfei eines Kandidaten hintereinander geht beispielsweise nicht. Es müssen zwei Masten dazwischen sein.

 

Daniel Karrais hat nun gleich am Tag, nach dem die Plakate der Kandidaten aufgehängt wurden, einen Verstoß ausgemacht, wie er unserer Redaktion mitteilt, und zwar beim amtierenden Bürgermeister.

Ordnungsbürgermeister hält sich nicht an die Regeln

Karrais schreibt unter anderem: "Der Ordnungsbürgermeister, selbst OB-Kandidat, hält sich wohl nicht an die eigenen Regeln für die Plakatierung mit Wahlwerbung. Statt nur von jeder dritten Laterne, wie es in den Richtlinien der Stadt für die Plakatierung für Wahlen vorgesehen ist, sieht man Herrn Ruf immer wieder von direkt benachbarten Laternen herunterschauen. Auch außerorts, also hinter dem Ortsschild, findet man Plakate des Ordnungsbürgermeisters. Auch das ist ein Verstoß gegen die Richtlinien der Stadt."

Unnötiges Wirrwarr

Karrais selbst habe im Gemeinderat "auf das unnötige Wirrwarr der Stadt bei den Regeln" hingewiesen. Die Verwaltungsspitze habe die Kritik in der Sitzung abgetan. "Als Kreisvorsitzender einer Partei kenne ich die Plakatierregeln im Landkreis gut. Keine andere Kommune im Kreis Rottweil hat solche komplexen und bürokratischen Auflagen für das Plakatieren für Wahlen, wie Rottweil." Der FDP-Politiker, der – das ist ein offenes Geheimnis – Rufs Mitbewerber Kai Jehle-Mungenast unterstützt, bilanziert: "Offenbar blickt nicht Mal der für öffentliche Ordnung zuständige Bürgermeister die Regeln, die sein eigenes Team auf den Weg gebracht hat. Das ist dann wohl ein Vorgeschmack auf einen möglichen OB Ruf: Ultrabürokratische Regeln aufstellen und wenn sie nicht passen, hält man sich selbst nicht dran."

Ruf hat regionalen Dienstleister beauftragt

Christian Ruf, der auf unsere Anfrage dazu wohlgemerkt nicht als Bürgermeister, sondern als Kandidat antwortet, erklärt: "Für die Plakatierung habe ich eine Sondernutzungserlaubnis beantragt und erhalten. Aufgrund meiner Kandidatur läuft dies völlig getrennt von meiner dienstlichen Tätigkeit. In der Erlaubnis sind die Regelungen, die zu beachten sind, enthalten." Für die Plakatierung habe er einen regionalen Dienstleister beauftragt, "der sehr erfahren ist und schon in zahlreichen Wahlkämpfen und auch für Veranstaltungen in und um Rottweil Plakate aufgehängt hat." Dieser habe auch die Regeln erhalten und wurde auf Einhaltung hingewiesen. "Aufgrund des Hinweises habe ich soeben um Kontrolle gebeten. Sofern es also etwas anzupassen gibt, wird dies sicherlich zeitnah erledigt", sagt Ruf.

Regeln haben sich bewährt

Renate Glatthaar, Leiterin des Ordnungsamt in Rottweil, verteidigt die geltende Regelung: "Sicher ist es nicht im Interesse des Ordnungsamtes unnötig komplizierte Regelungen zu erstellen, aber es gibt eben im öffentlichen Verkehrsraum doch einen gewissen Regelungsbedarf, der in der städtischen Satzung und in den ergänzenden Richtlinien festgehalten werden muss." Dazu gehören laut Glatthaar Regelungen um beispielsweise die historische Innenstadt im Sinne des Denkmalschutzes zu schützen oder um die Sicherheit des Straßenverkehrs.

Laut Glatthaar machen dies andere Städte ebenso. Sie betont: "Die Regelungen, die hier in der Kritik stehen, gelten bereits seit zehn Jahren. Sie wurden vom Gemeinderat im Jahr 2012 einstimmig beschlossen und haben sich also durchaus bewährt."

Gerade bei Wahlen kämen im Sinne der Fairness beziehungsweise Chancengleichheit für die Parteien oder eben für politische Kandidaten weitere Regelungen dazu, "denn natürlich wissen wir, dass eben Laternenmasten an sehr stark frequentierten Straßenzügen ›beliebter‹ sind, als an anderen Straßen."

Das Ordnungsamt habe allen vier OB-Kandidaten eine exakt gleichlautende Erlaubnis ausgestellt, die diese erfahrungsgemäß an gewerbliche Plakatierungsfirmen weitergeben.

Auch bei anderen Kandidaten noch Korrekturen notwendig

Und wie ist es nun mit dem von Karrais monierten Verstoß? Renate Glatthaar sagt, man überwache die Plakatierungsregelungen bestmöglich, oder suche – wie auch in diesem Fall – den direkten Kontakt mit den Plakatierungsfirmen beziehungsweise hier auch mit Christian Ruf. Die Ordnungsamtsleiterin hebt hervor, dass die Plakatierung ja gerade erst begonnen habe. Auf die Frage, ob es weitere Verstöße gegen die Regeln gibt, erklärt sie: "Auch bei anderen OB-Bewerbern haben wir in einem beiläufigen Blick festgestellt, dass noch Korrekturen notwendig sind. Dies ist überhaupt nicht ungewöhnlich."