Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage von Siegfried Rall (Mitte) zur Verbrennung von Altglas im Zementwerk abgewiesen. Ob weiterhin der Klageweg beschritten wird, ist laut NUZ noch unklar. Foto: Visel

Ob der Verein NUZ weiter gegen die Altglas-Verbrennung im Zementwerk klagen wird, ist noch offen. Wie der Vorstand mitteilt, seien dazu 40 000 Euro nötig, die der Verein nicht habe. Man hofft auf Spenden.

Dotternhausen - Die Kosten für einen weiteren Prozess könnten weder der Privatkläger Siegfried Rall noch die NUZ (Natur- und Umweltschutz Zollernalb) aufbringen, teilen die Vorstände Norbert Majer, Siegfried Rall und Bernd Effinger mit. Daher sei entschieden worden: "Wenn keine Spenden eingehen, wird man nicht weiter die rechtliche Aufklärung verfolgen." Die anhängige Verfassungsklage wegen des Ausschlusses der Berufungsmöglichkeit vor einem höheren Gericht bleibe bestehen.

SCR-Anlage wird gefordert

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG) hatte die Klage von Rall nach dreitägiger Verhandlung abgewiesen. Die NUZ sieht das Urteil äußerst kritisch. So sei die Altglasverbrennung ohne die Zulassung eines Berufungsverfahren vor dem VGH Mannheim und ohne Nachrüstung von Abgasreinigungsanlagen weiterhin möglich. Das Gericht sei in seiner 65-seitigen Urteilsbegründung ausschließlich den Behauptungen des Regierungspräsidiums Tübingen (RP) gefolgt.

Keine Messwerte

Die NUZ fordert weiter die katalysatorische Reinigung der Abgase durch eine SCR-Anlage, die wesentlich besser sei als die verwendete SNCR-Filter. Damit würden weitere Grenzwertüberschreitungen in Kauf genommen. Seit Jahren, so die NUZ, werde die Offenlegung der Messungen von 2017 bis 2021 gefordert. Dazu liege seit mehr als einem Jahr eine Klage beim VG, nachdem das RP alles versuche, um diese Messwerte nicht herauszugeben.

Suche nach Unterstützern

Hinsichtlich der Altglas-Klage werde die NUZ versuchen, Unterstützer zu gewinnen, um das Begonnene weiterzuführen. "Sollte dies nicht gelingen, wird man die gerichtlichen Aufklärungen der Altglaseinsätze beenden müssen."