Das Holcim-Zementwerk in Dotternhausen mit dem Drehrohrofen. Foto: Holcim

Der Verein Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) erwägt eine Verfassungsbeschwerde. Grund sind die Urteile des Verwaltungsgerichts Sigmaringen in zwei Prozessen gegen die NUZ.

Dotternhausen - Der Verein Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) bezeichnet es als "juristisches Verwirrspiel" und als "Umwelt-Skandal", was bei den Klagen der beiden NUZ-Vorsitzenden Norbert Majer und Siegfried Rall in vier Verhandlungstagen vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG) in Sachen Holcim-Zementwerk herausgekommen ist. Nun erwägt der Verein eine Verfassungsbeschwerde.

Klagen abgewiesen

Beide Klagen vor dem VG seien abgewiesen worden, Berufungen zu einer weiteren gerichtlichen Überprüfung bewusst nicht zugelassen. Die Kläger hatten mehrfach vom Gericht verlangt, zur Aufklärung der Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen durch das Zementwerk Sachverständige anzuhören. Grund: Holcim benutzt eine SNCR-Anlage zur Abgasreinigung gegenüber den laut NUZ "seit spätestens 2015 auch von der Zementindustrie anerkannten katalysatorischen Filteranlagen SCR".

Umstritten ist laut NUZ auch, ob eine Behörde zu Lasten der Gesundheit und des Klimas hohe Ausnahmen genehmigen und damit gesetzliche Grenzwerte aushebeln kann. Norbert Majer betont: "Würde das Regierungspräsidium Tübingen (RP) als Genehmigungsbehörde keinen Grenzwerterhöhungen zustimmen, müsste Holcim nachrüsten." Auch verweigere das RP die Offenlegung der Emissionswerte. Auch in dieser Sache sei eine Klage beim VG anhängig.

Weitere Rechtsstreitigkeiten

Daher erwägt die NUZ eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Majer: "Es wird allerdings viel Unterstützung und Geld benötigt, um dies gerichtlich klären zu können. Denn es stehen auch noch Rechtsstreitigkeiten wegen der Seilbahn und des Abbaus auf dem Plettenberg an."