Bald sprudelt das Trinkwasser auf den Harthöfen aus neuen Leitungen. Für die Baumaßnahme ist am heutigen Dienstag bei der Lourdes-Kapelle Spatenstich. Foto: Jochen Eckel

Interkommunale Baumaßnahme startet. Harthöfe und Schönfeld sollen an die Kläranlage Nusplingen angeschlossen werden.

Nusplingen/Schwenningen - Gemeinsam mit der Nachbargemeinde Nusplingen nimmt Schwenningen nun die interkommunale Baumaßnahme, das Abwasser der Harthöfe und Schönfeld an die Kläranlage Nusplingen anzuschließen, die Wasserversorgung Harthöfe und Schönfeld neu zu verlegen, und den Breitbandausbau in Angriff.

Der Spatenstich dazu findet in Absprache mit dem Regierungspräsidium Tübingen und allen weiteren Beteiligten am heutigen Dienstag, 17. September, ab 16 Uhr bei der Lourdes-Kapelle auf dem Schönfeld statt. Die Baumaßnahme dauert voraussichtlich bis Ende 2014. Bauherren sind die Gemeinde Nusplingen für den Ortsteil Harthöfe, die Gemeinde Schwenningen für das Schönfeld und die Verantwortlichen des Zweckverbands Wasserversorgung Hohenberggruppe.

Der Schwenninger Gemeinderat hat deshalb die Abwassersatzung vom 20. November 2001 mit Wirkung vom 22. September 2013 geändert. Neu aufgenommen sind die am 11. Juli vom Gremium beschlossenen Änderungen bezüglich des Weilers Schönfeld. Dort heißt es jetzt im Paragraph 2, Absatz 2: "Bei Grundstücken auf dem Weiler Schönfeld mit einer Abwasser-Druckentwässerung gehören auch der Teil der Hausanschlussleitung zwischen der Grundstücksgrenze und dem Hauspumpwerk sowie die Hauspumpwerke für die Abwasserdruckentwässerung zu den öffentlichen Abwasseranlagen." Im Absatz 3 wurde aufgenommen, dass bei den Grundstücken auf dem Weiler Schönfeld mit einer Abwasserdruckentwässerung der Teil der Hausanschlussleitung zwischen der Grundstücksgrenze und dem Hauspumpwerk sowie die Hauspumpwerke für die Abwasserdruckentwässerung nicht zu den Grundstücksentwässerungsanlagen zählen. Neu ist auch die Regelung, dass bei Grundstücken auf dem Weiler Schönfeld mit einer Abwasserdruckentwässerung die Gemeinde den Einbau und den Betrieb der Hauspumpwerke für die Abwasserdruckentwässerung übernimmt. Nach Ablauf der Zweckbindung von fünf Jahren für die Pumpen und von zwölf Jahren für die Schächte gehen die Hauspumpwerke in das Privateigentum der Anlieger über.

Diese Regelungen ermöglichten der Gemeinde, zwischen den Anliegern und der Kommune den Kompromiss zu finden, der für die Sanierung der Abwasserbeseitigung auf dem Schönfeld notwendig war. Die Anlieger kommen durch diese "kommunale" Lösung wie die Nachbarn im Nusplinger Ortsteil Harthöfe in den Besitz billigerer Pumpen, weil diese zu 80 Prozent durch Zuschüsse gefördert werden.