Im Weidezaun verendet ist dieses Tier. Foto: Hager

Massive Kritik an Tierhaltern. Für den Landschaftsschutz wichtig.

Nusplingen - Eine "grausige Entdeckung" haben die beiden Jäger Carmen Hager und ihr Lebensgefährte Werner Mayer jüngst in ihrem eigenen Revier in Nusplingen gemacht: Sie fanden ein verendetes Reh im Weidezaun. Über ihren Fund informierten sie Bürgermeister Jörg Alisch, der sich mit Arnold Kleiner in Verbindung gesetzt hat, der im Landratsamt beim Umweltamt in Sachen Naturschutz und Landschaftspflege als Naturschutzfachkraft beschäftigt ist. Kleiner bestätigte das auf Nachfrage.

Das Reh hatte sich offensichtlich in dem Weidezaun verfangen. Als es sich aus der Falle habe befreien wollen, habe sich das Tier offenbar selbst stranguliert, vermuten Hager und Mayer. Das sei mit Sicherheit mit einem enormen Leiden des Rehes verbunden gewesen. "Wir sind ziemlich schockiert, aber nicht wirklich erstaunt", kommentieren die beiden Jäger und beziehen sich dabei auf Beobachtungen, die sie seit Wochen in ihrem Revier zum "Treiben" der Weidetierhalter machen. "Wir können uns des Eindruckes nicht verwehren, dass die Weidetierhalter die verschiedenen weidespezifischen Vorschriften nicht sorgfältig genug einhalten", betonten Hager und Mayer und kommen zu dem Schluss: "Das stellt eine ganz klare Fahrlässigkeit gegenüber Natur und Tierwelt dar."

Umzäunungen stünden oft wochenlang, obwohl gar keine Tiere darin gehalten würden. Der Kenntnis der beiden Jäger nach dürfen die Weiden nur unmittelbar während der Tierhaltung auf diesen Flächen eingezäunt werden. "Ist die Beweidung einer Fläche abgeschlossen und die Tiere werden umgekoppelt, müssen die Zäune auch sofort wieder entfernt werden", sagen die beiden. Die Weidetierhalter müssten deshalb eine weitaus größere Aufmerksamkeit an den Tag legen.

Komplett vermeiden lässt sich das nicht

Arnold Kleiner vom Landratsamt sieht dagegen keinen Verstoß gegen Vorschriften, hat aber seine Vertragspartner aufgrund des Vorfalls allgemein darauf hingewiesen, die Zäune nur während der Phase der Beweidung aufzustellen, nur so lange stehen zu lassen und danach wieder rasch abzubauen. Dass sich dann trotzdem Wildtiere in den Zäunen verfingen, ließe sich nie komplett vermeiden. "Wir können diese Flächen nicht ohne Beweidung offen halten und können die Beweidung nicht gänzlich aufgeben, denn es liegt in unserem Interesse, die Landschaft so zu pflegen und nicht verbuschen zu lassen."

Carmen Hager und Werner Mayer fragen derweil, wer für den Schaden aufkommt, der durch den Verlust des Rehwildes und die Kosten für die Entsorgung entstanden ist. Sie verweisen darauf, dass dem Jäger zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall für den entstandenen Aufwand eine Entschädigung gezahlt werde. Nach ihrer Interpretation des Paragrafen 833 Bundesgesetzbuch hafte der Tierhalter, wenn durch seine Tierhaltung oder seine Umzäunung ein Wildtier getötet werde. Der Tierhalter sei verpflichtet, den darauf entstandenen Schaden zu ersetzen.

Die beiden Jäger sind gefrustet: "Wir haben mit immer mehr negativen Einflüssen im Revier zu kämpfen. Die Bauern und die Weidetierhalter scheinen alle Rechte ›gepachtet‹ zu haben, und wir Jäger haben das Nachsehen."