Ein Aktienverkauf könnte der Gemeinde Nusplingen rund 1,38 Millionen Euro einbringen. Foto: ©v.poth – stock.adobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: 30 000 Anteile sollen verkauft werden

Nusplingen. Der Gemeinderat hat sich in nichtöffentlicher Sitzung dafür ausgesprochen, einen Teil der EnBW-Aktien aus dem Besitz des Eigenbetriebs Wasserversorgung zu verkaufen. Insgesamt verfügt dieser über 67 433 Namensaktien, 30 000 sollen nun den Besitzer wechseln. Die Gemeinde Gosheim hat in diesem Zusammenhang ihr Interesse am Kauf der Aktien bekundet; als Verkaufspreis wurden 56 Euro je Aktie festgelegt.

Mit seinem einstimmigen Votum ermächtigt der Gemeinderat Bürgermeister Jörg Alisch dazu, die erforderlichen Schritte für einen Verkauf der Aktien in die Wege zu leiten. Die absolute Untergrenze soll bei den Verhandlungen bei 53 Euro je Aktie liegen. Da die Dividende für 2020 noch an die Gemeinde Nusplingen ausgeschüttet wird, liegt die Untergrenze um einen Euro niedriger als ursprünglich angedacht.

Der Verkauf der Aktien bedeutet zusätzliche Liquidität für den Eigenbetrieb: Bei einem Preis von 56 Euro je Aktie und einem Buchwert von 9,79 Euro würden Erträge von rund 1,38 Millionen Euro erzielt. Diese Erträge sind freilich steuerpflichtig; 365 637 Euro wären zu bezahlen. Beides, Ertrag und Steuer, sind im Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung berücksichtigt.

Die Gemeinde und das Gremium haben sich für einen Verkauf entschieden, da das Halten von Aktien naturgemäß risikobehaftet ist – Kurse können fallen. Der der EnBW-Aktie bewegte sich in den vergangenen zehn Jahren zwischen 18,91 und 57,50 Euro; 2020 lag er meist unterhalb der 40-Euro-Grenze. Die Dividende der Aktien war bisher fest als Ertrag in der Erfolgsplanung des Eigenbetriebs eingeplant gewesen. Mit dem Verkauf sind die Nusplinger der Sorge ledig, dass sie stark sinken oder gar ausbleiben könnte.

Mit der Liquidität aus dem Verkauf des Aktienanteils kann der Eigenbetrieb die für 2021 geplanten Investitionen ohne Darlehensaufnahme zu finanzieren. Sie ermöglicht eine Gewinnausschüttung an den kommunalen Haushalt und einen Investitionszuschuss an den Eigenbetrieb Blockheizkraftwerk-Mehrzweckhalle-Hallenbad. Eine Kreditaufnahme zum Zwecke der Hallensanierung lässt sich so vermeiden.