Fertig, gelungen und doch derzeit coronabedingt noch nicht nutzbar: das Dorfgemeinschaftshaus in HeidenstadtFoto: Weiger Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Für das Dorfgemeinschaftshaus wird eine Gebühren- und Nutzungsordnung verabschiedet

Das Dorfgemeinschaftshaus in Heidenstadt ist so gut wie fertig und wartet darauf, dass die ersten Bürger dort ihre Feste feiern. Doch bis das möglich ist, wird es aufgrund der Coronavirus-Pandemie noch eine weile Dauern.

Nusplingen-Heidenstadt. Eigentlich sollte das Dorfgemeinschaftshaus in Heidenstadt feierlich eingeweiht werden. Doch diese Fast muss auf die lange Bank geschoben werden: Die Gemeinde möchte das Bürgerhaus lieber zu einem späteren Zeitpunkt mit vielen Gästen seiner Bestimmung übergeben anstatt – wie es die Coronaverordnung derzeit vorsieht – nur im kleinen Kreis.

Damit bei der Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses in Heidenstadt – die Gemeinderäte einigten sich darauf, dass diese Bezeichnung den bisher üblichen Namen des Bürgerhauses ablöst – alles mit rechten Dingen zu geht, hat das Gremium nun eine Benutzungsordnung sowie eine Gebührenordnung verabschiedet.

Das Dorfgemeinschaftshaus steht künftig Nusplinger Vereinen, Vereinigungen, Organisationen und Privatpersonen für Feiern, Sitzungen und sonstige Veranstaltungen zur Verfügung. Die private Nutzung möchte die Gemeinde vorerst nur Nusplinger Bürgern gestatteten, erklärte Bürgermeister Jörg Alisch. Über Ausnahmen – etwa bei Anfragen von Personen aus den Nachbarorten mit Nusplinger Bezug – könne man natürlich reden, versicherte das Gemeindeoberhaupt. "Wir wollen das Signal senden, dass es ein Haus für die Bürger ist und keine öffentliche Partylocation."

Diskussion gab es um die Höhe der Saalmiete: Angela Mauch fand 150 Euro Miete für Privatpersonen pro Tag etwas überzogen – schließlich kämen noch 50 Euro Nebenkostenpauschale hinzu. Der Großteil der Gemeinderäte steht jedoch hinter der Gebührenordnung – schließlich seien die Räume nagelneu und es bestehe keine Getränkebindung. Der Raum im Dachgeschoss, wo etwas weniger Gäste unterkommen, sei ohnehin günstiger. Dafür betragen die Mietkosten künftig 75 Euro zuzüglich 30 Euro Nebenkosten.

Für örtliche Vereine sieht die Gebührenordnung eine mietfreie Veranstaltung im Jahr vor; Nebenkosten würden dennoch anfallen. Für jede weitere öffentliche Veranstaltung ortsansässiger Vereine werden 75 Euro für Saalmiete einschließlich Küchennutzung berechnet; für den Dachgeschossraum fallen dann 35 Euro Miete an.

In allen Fällen muss laut Gebührenordnung vor der Nutzung der Räume bei der Gemeindeverwaltung eine Kaution von 200 Euro hinterlegt werden.

Den Dachgeschossraum überlässt die Gemeinde zudem der örtlichen Jugend zur regelmäßigen Benutzung. Allerdings dürfe dieser nur in Anwesenheit des Leiters benutzt werden. Ein Belegungsplan soll die regelmäßigen Zusammenkünfte regeln.

Der Jugendraum darf von montags bis donnerstags sowie sonntags bis 22 Uhr und am Freitag und Samstag bis Mitternacht genutzt werden.

Anfragen für Feiern gibt es derweil schon, berichtete der Bürgermeister, doch diese liegen derzeit coronabedingt brach. Viele Abläufe seien noch unklar, so etwas wie ein Hygienekonzept für Feiern im Haus gebe es noch nicht.