Finden Sie nicht auch? Es ist eine echte Herausforderung, an dieser Stelle auf 10 km/h zu drosseln! Da eine Entwässerungsrinne falsch eingebaut wurde, kam es am Bahnübergang Mühlen zur Temporeduzierung. Die Stadt kündigt Kontrollen an. Das sagt der ADAC dazu.
Wer sich dem Bahnübergang in Mühlen nähert, der stellt schnell fest: Hier hält sich aktuell kaum jemand an der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 10 km/h. Und man muss ehrlich sagen: Es ist eine echte Herausforderung, so sehr die Geschwindigkeit zu drosseln.
Tempo 10 wurde eingeführt, damit keine Schäden an den Fahrzeugen der Verkehrsteilnehmer entstehen und mögliche Schadensersatzforderungen im Raum stehen könnten. Ist es dann nicht gemein, auch noch an dieser Stelle Radarkontrollen einzusetzen?
Eine Geschwindigkeitsmessung ist nicht ausgeschlossen
Das zumindest hatte die Stadtverwaltung auf Anfrage auf alle Fälle nicht ausgeschlossen. Im Gegenteil: „Wir werden, wie sonst auch üblich, zunächst eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung durchführen und dann bei Bedarf auch die Geschwindigkeit überwachen“, schrieb die Pressestelle der Stadt.
Ist das nicht zu fies? Was sagt da der ADAC dazu. Holger Bach, Abteilungsleiter Verkehr & Umwelt beim ADAC Württemberg, ordnet die Situation für unsere Redaktion ein und sagt: „Grundsätzlich müssen Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten und nicht ohne Weiteres ersichtlichen Gefahrenstellen, zum Beispiel Schlaglöchern, bewahrt oder zumindest davor gewarnt werden. Die zu tief eingebaute Entwässerungsrinne am Bahnübergang in Mühlen ist ein vergleichbarer Fall.“
Stadt hat die Verkehrssicherungspflicht
Die zuständige Behörde habe hier die Verkehrssicherungspflicht für den Straßenabschnitt. Bach: „Durch die Geschwindigkeitsreduktion sowie die Geschwindigkeitsüberwachung werden Verkehrsteilnehmer auf die Bodenwelle bzw. Entwässerungsrinne aufmerksam gemacht und dazu angehalten, ihre Fahrweise entsprechend anzupassen.“
Dass sich die Stadt erst einmal auch selbst schützt, bestätigt der ADAC: „ Sollte ein Fahrzeug aufgrund der Entwässerungsrinne beschädigt werden, könnte ein Schadensersatzanspruch ganz entfallen oder gekürzt werden, wenn die aufgrund der Gefahrenstelle angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung nicht eingehalten wurde.“ Dies gelte in gleichem Maße, falls vor Ort entsprechende Warntafeln darauf hinweisen.
ADAC: Blitzer wäre eine strenge Maßnahme
Und wenn die Stadt dann auch noch blitzt? ADAC-Mann Bach spricht Klartext: „Die Kombination einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h mit einer gleichzeitigen Geschwindigkeitsüberwachung ist eine durchaus strenge Maßnahme.“
Allerdings sei die Geschwindigkeitsüberwachung angekündigt und rechtzeitig darüber informiert worden – „auch durch die Medienberichterstattung“. Darüber hinaus sei es eine vorübergehende Vorsichtsmaßnahme, bis die Baumängel am Bahnübergang in Mühlen behoben sind.
Doch die Stadt stehe auch in der Pflicht, findet der Abteilungsleiter Verkehr & Umwelt beim ADAC Württemberg. Die Reparatur sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit möglichst rasch geschehen.