Ab welchem Gewerbesteuer-Betrag sollen in Schramberg Rückstellungen gebildet werden? Das beschäftigt Verwaltung und Gemeinderat. Foto: Symbolbild dpa/Wolf

Die Gewerbesteuer sprudelt, das Geld wird eingeplant und macht den Haushalt des Jahres schön. Zwei Jahre später, wenn dafür Umlage gezahlt werden muss, rauscht dieser dafür in den Keller. Das will Thomas Brantner geändert haben.

Schramberg - Wenn es den Schramberger Unternehmen gut geht, geht es meist auch dem Haushalt der Stadt gut. Und gelegentlich kommt durch eine Steuernachzahlung oder anderes ein erkleckliches Sümmchen zusätzlich in die Stadtkasse. Zumindest vorerst. Denn gerade bei der Gewerbesteuer gibt es einen Mechanismus, der dafür sorgt, dass der größte Teil der Einnahmen, der bis zu drei Vierteln ausmachen kann, gar nicht bei der Stadt verbleibt. Mechanismen im Steuerrecht sorgen nämlich dafür, dass Kommunen ohne solche Einnahmen aus Landesmitteln unterstützt werden – und die müssen ja auch irgendwoher kommen.

Früher Rückstellungen

Nach früher üblichem Brauch seien in dem Jahr, in dem die Steuereinnahmen geflossen seien, sofort daraus Rückstellungen gebildet worden, um dann zwei Jahre später die erhöhten Umlagen damit zu begleichen, erinnerte Brantner (CDU) an Haushalte aus Vorjahren. Dies sollte wieder so gehandhabt werden, "damit klar ist, was wir wirklich an Geld zur Verfügung haben". Jürgen Reuter (Aktive Bürger) ergänzte: "Wir wollen nicht, dass uns etwas in zwei Jahren um die Ohren fliegt, weil wir es dann bezahlen müssen."

Zuerst Ratsbeschluss zur Höhe

Er wehre sich nicht gegen Rückstellungen, bekundete Kämmerer Klemens Walter in der Haushaltssitzung des Gemeinderats. Jedoch müsse zuvor geklärt sein, ab welchem Gewerbesteuer-Ertrag denn Rückstellungen gebildet werden sollen. Dazu müsse es zuerst einen Beschluss des Rats geben, damit die Gemeindeprüfungsanstalt das rechtlich akzeptiere. Zudem sei im Haushalt 2023 die Gewerbesteuer vom Ansatz her nicht "exorbitant", so dass sich die Rückstellung nicht "aufdränge". Vom zeitlichen Rahmen her könne eine Rückstellung aber erst erfolgen, wenn der Jahresabschluss 2022 vorliege, war Walter der Auffassung.

Rechtlich möglich, so Brantner gegenüber unserer Redaktion, sei entweder eine Rückstellung für die gesamte Steuerhöhe genauso wie für den Betrag, der über der durchschnittlichen Gewerbesteuer der jeweiligen Jahre liege.

"Genaues Bild von Ertrags- und Finanzlage"

Wieso es wichtig sei, solche Rückstellungen zu bilden, so hatte Brantner deutlich gemacht, sei, dass der Gemeinderat "ein genaues Bild von der Ertrags- und Finanzlage" des Haushalts haben wolle.

Um die Frage zu klären, was wann möglich sein könne, will Walter den Gemeinderat wieder informieren, sah die Grundlagen dazu aber etwas komplex, weswegen die "in Ruhe" gemacht werden solle: "Der Wunsch ist angekommen, die Verwaltung wird diesen prüfen", sagte Sitzungsleiter Jürgen Winter.